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Auszug - Satzung zur Änderung von Satzungen der Stadt Zeitz zur Anpassung an § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)  

außerordentliche Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/BM/0749/22 Widerruf der Optionserklärung und Satzung zur Änderung von Satzungen der Stadt Zeitz zur Anpassung an § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bürgermeister
Federführend:Bürgermeisterin   

Hr. Dr. Altmann erklärt die ausgereichte Austauschvorlage zur Sitzung.

 

Hr. Thieme, Oberbürgermeister

Die Kommunen müssen sich mit ihren nicht hoheitlichen Leistungen der Umsatzsteuer unterwerfen. Zum 01.01.2023 soll dies jetzt erhoben werden. Bei Betrieben gewerblicher Art ist dies schon enthalten.


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

 

1. die im Nachgang zum Beschluss des Stadtrates vom 27.10.2016 gegenüber dem Finanzamt abgegebene Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG (in der damaligen Fassung), die mit Beschluss des Stadtrates vom 12.11.2020 bis zum 31.12.2022 verlängert wurde, mit Wirkung ab 01.01.2023 zu widerrufen.

 

2.die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung von Satzungen der Stadt Zeitz zur Anpassung an § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG).

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

29

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

10

Stimmenthaltungen:

5

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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