Auszug - Satzung zur Änderung von Satzungen der Stadt Zeitz zur Anpassung an § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)
außerordentliche Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 14.12.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 18:20 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/BM/0749/22 Widerruf der Optionserklärung und Satzung zur Änderung von Satzungen der Stadt Zeitz zur Anpassung an § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Bürgermeister | |||||||
Federführend: | Bürgermeisterin | |||||||
Frau Weber erläutert die Vorlage.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
1. die im Nachgang zum Beschluss des Stadtrates vom 27.10.2016 gegenüber dem Finanzamt abgegebene Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG (in der damaligen Fassung), die mit Beschluss des Stadtrates vom 12.11.2020 bis zum 31.12.2022 verlängert wurde, mit Wirkung ab 01.01.2023 zu widerrufen.
2.die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung von Satzungen der Stadt Zeitz zur Anpassung an § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
0 |