Auszug - Ausgabe - Hier: Rückzahlung von Fördermitteln
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 18.04.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 17:50 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/32/0816/23 Ausgabe - Hier: Rückzahlung von Fördermitteln | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Bauordnung, Bereich Denkmalschutz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt
eine Ausgabe zur Rückzahlung von nicht verwendbaren Fördermitteln an das Landesverwaltungsamt, welche zur Durchführung einer Notsicherung (Ersatzvornahme) eines bedeutenden Baudenkmals innerhalb der Altstadt Zeitz (Messerschmiedestraße 26) bewilligt wurden.
Es handelt sich dabei um eine Rückzahlung i. H. v. ca. 193.284 € (182.000 € zzgl. Zinsen) vorbehaltlich der Rückforderung durch das Landesverwaltungsamt.
Die Deckung erfolgt über die Konten 52310.545100 (Denkmalschutz. Erstattung von Aufwendungen an das Land) und 52310.559902 (Denkmalschutz. Sonstige Finanzaufwendungen).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
0 |