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Vorlage - VII/STR/32/0816/23  

Betreff: Ausgabe - Hier: Rückzahlung von Fördermitteln
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Bauordnung, Bereich Denkmalschutz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
18.04.2023 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
27.04.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Der Stadtrat beschließt

 

eine Ausgabe zur Rückzahlung von nicht verwendbaren Fördermitteln an das Landesverwaltungsamt, welche zur Durchführung einer Notsicherung (Ersatzvornahme) eines bedeutenden Baudenkmals innerhalb der Altstadt Zeitz (Messerschmiedestraße 26) bewilligt wurden.

 

Es handelt sich dabei um eine Rückzahlung i. H. v. ca. 193.284 € (182.000 € zzgl. Zinsen) vorbehaltlich der Rückforderung durch das Landesverwaltungsamt.

 

 

Die Deckung erfolgt über die Konten 52310.545100 (Denkmalschutz. Erstattung von Aufwendungen an das Land) und 52310.559902 (Denkmalschutz. Sonstige Finanzaufwendungen).

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 105 KVG LSA; § 23 Hauptsatzung der Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

VII/STR/BM/0698/22

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Im Sonderstadtrat vom 15.09.2022 wurde eine überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung für die Durchsetzung denkmalrechtlicher Sicherungsmaßnahmen in der Messerschmiedestraße 26 bewilligt. Für diese Arbeiten wurden Fördermittel i.H.v. 182.000 € als Vorschuss vom Land Sachsen-Anhalt gewährt. Die Stadt Zeitz brachte einen Eigenmittelanteil von ca. 71.500 € ein. Die geschätzten Gesamtkosten betrugen ca. 253.500 €.

 

Die Sicherungsarbeiten können nicht mehr durchgeführt werden, da durch einen Statiker bei der letzten Begutachtung des Hauses festgestellt wurde, dass die Schäden massivst zugenommen haben. Ein sofortiges Bauteilversagen lässt sich durch den Statiker nicht mehr ausschließen, wodurch eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Das Haus kann nicht mehr gefahrenlos für Sicherungsarbeiten betreten werden.

 

Die Kosten sind im Haushalt eingestellt.

Der Aufwand wird aus der Rücklage genommen und lediglich die Auszahlung wird auf dem zugehörigen Finanzkonto im Haushalt belastet.

 


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt: 52310

Sachkonto: 545100 und 559902

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig