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Auszug - Neufassung der Sondernutzungssatzung  

Sitzung des Ordnungsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Ordnungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.08.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:22
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/BM/0882/23 Neufassung der Sondernutzungssatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Sicherheit u. Ordnung
SG Straßenbau und Verkehr
Federführend:Bürgermeisterin   


Frau Weber macht Ausführungen zur Vorlage. Da die Änderungen sehr massiv sind, hat sich die Stadt für eine komplette Neufassung entschieden.

 

Anfragen/Anregungen der Fraktion Freie Wähler:

  1. Statt der 7 cbm-Container für den Sperrmüll einen 10 cbm-Absetzcontainer anzugeben. Bei einem 10 cbm-Container haben die Ermittler bei Kontrollen nicht das Problem, ev. die Größe des Containers ermitteln zu müssen, sondern erkennen schon von weitem, dass es sich um einen Absetzcontainer handelt. Bei normalen Wohnungsentrümpelungen sind größere Container sinnvoller. Sie sind zwar etwas höher, benötigen aber fast die gleiche Stellplatzfläche.
  2. Die Anzahl der Altkleidercontainer auf einen Stellplatz pro Altglassammelplatz u.ä. sollte reduziert werden. Am Parkplatz Steintorvorstadt stehen z. B. aktuell 4 Sammelcontainer. Die meisten Altkleidersammler sind gewerbsmäßig tätig. Außer beim Roten Kreuz werden meist nur Putzlappen hergestellt.

 

Antwort Frau Weber:

Zu 1. Nochmalige Prüfung bzw. Abstimmung mit dem zuständigen SG Straßenbau und Verkehr

Zu 2. Muss rechtlich prüfen, ob eine Begrenzung so möglich ist.
 Beantwortung zur Sitzung des Hauptausschusses am 24.8.2023.

 

 

Zum § 9 Plakatierung/Wahlsichtwerbung Abs. 1 … an nicht lackierte und nicht beschichtete Lichtmasten … sowie Abs. 5 Verteilung von Flächen … äußert Herr Jonas seine Bedenken! Es wird schwierig, bei der hohen Anzahl von lackierten und beschichten Masten in den kompletten umliegenden Gemeinden, dass die Anzahl (auch mit dem Berechnungsschlüssel) ausreicht. Dies ist eine Benachteiligung der kleineren Parteien!

 

 

Herr David Müller verlässt die Sitzung.

 

 

Anfrage Herr Nicolai, wäre es für die Wahlwerbung möglich, die Masten an denen Plakatrahmen angebracht sind, auch mit zu benutzen?

 

Frau Weber wird diesen Hinweis mit dem SG Kultur und Tourismus als Betreiber besprechen.

Beantwortung zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 24.8.2023.


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

 

die in der Anlage beigefügte Neufassung der Sondernutzungssatzung der Stadt Zeitz.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: