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Auszug - Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz  

Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 06.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/75/0977/23 Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   


Herr Thieme erläuerte die Beschlussvorlage und erteilte Frau Erler das Wort.

 

Frau Erler stellte den Wirtschaftsplan 2024 anhand einer Präsentation, erörterte die Ergebnisse des Wirtschatfsplanes und fasste alles in einem kurzen Fazit zusammen.

Frau Erler erwähnte, dass die neukalkulierten Gebühren bereits mit eingerechnet sind.

 

Herr Thieme weiste darauf hin, dass die Investionsmaßnahmen für die Jahre 2024 bis 2027 bereits im letzten Betriebsausschusses vorgestellt wurden sind und hier keine neue Vorstellung erfolgen wird.

 

Herr Köstler fragte nach der Position „Investionsmaßnahme Ertüchtigung Sandberg Theißen“. Diese Position gab es bereits in den letzten Jahren im Wirtschaftsplan.

Frau Beyer antworte, dass die Maßnahme noch nicht umgesetzt wurde und deshalb wird die Zahl im Wirtschaftsplan immer weiter fortgeschrieben. Es fehlt hier noch die hydraulische Berechnung für das Abwassernetz Theißen.

 

Es gab keine weiteren Fragen und Herr Thieme kommt zur Beschlussfassung.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz in der Fassung vom 20.11.2023 wie folgt:

 

1.

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird im Erfolgsplan festgesetzt:

 

in den Erträgen auf

7.627.790 EUR

 

in den Aufwendungen auf

7.511.788 EUR

 

im Jahresgewinn (+) auf

116.002 EUR

 

im Jahresverlust (-) auf

0 EUR

 

 

 

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird im Vermögensplan festgesetzt:

 

in den Einnahmen auf

5.782.384 EUR

 

in den Ausgaben auf

5.782.384 EUR

 

 

 

2.

Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2024 festgesetzt:

 

für die Investitionen auf

3.774.864 EUR

 

 

 

 

Der Höchstbetrag des Liquiditätskredites, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,

 

wird festgesetzt auf

1.318.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

wird festgesetzt auf

15.897.905 EUR

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0