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Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 16 A "Ehemalige Artilleriekaserne"  

18. Sondersitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.11.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/STR/0579/06 Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 16 A "Ehemalige Artilleriekaserne"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Vorsitzender des Bauausschusses
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

Herr Moser (Fraktion WIR – Unabhängige):

Herr Moser (Fraktion WIR – Unabhängige):

Folgende Ausführungen zu Protokoll:

„Wie schon der Vorredner erklärte, haben wir enorm viel Verkaufsflächen. Generell ist festzustellen, das in der ehemaligen DDR pro Kopf der Bevölkerung doppelt so viel Verkaufsfläche und halb so viel Produktionsfläche wie in den westlichen Bundesländern zur Verfügung steht. Das hier die Kaufkraft ohnehin geringer ist, ist auch feststehend. Ich brauche den Argumenten nichts hinzuzufügen. Wir haben nicht zu wenig Verkaufsfläche, wir haben zu wenig Kunden. Aber was mich stört an dem Auslegungsbeschluss ist, dass er so wenig konkret ist. Hier wird ein Baufenster und alles andere soll offen bleiben. Wir verzichten dann auf jede Planung. Es ist ja der Sinn einer Planung, dass Einzelinteressen hinter gesamt und über zu ordnenden gesellschaftlichen Interessen zurückzustehen haben. Das ist der Sinn einer Planung. Und wenn hier den Bauherren das frei gestellt wird, sondern er nur allgemeine Vorgaben erfüllen muss, so widerspricht das meinen Vorstellungen von Planungen.“

 

Herr Zimmermann (SPD-Fraktion):

Folgende 2 Anträge als Ergänzung zum vorliegenden Beschlusstext:

1.      Antrag zur Beschlussvorlage IV/STR/STR/0579/06:

Die nördliche Baugrenze ist in dem auszulegenden Bebauungsplan Nr. 16 A zur Minimierung und Vermeidung von Beeinträchtigungen um 17 Meter nach Süden zu verschieben, dadurch wird ein Abstand der zukünftigen Bebauung zur nördlichen Geltungsbereichsgrenze von mindestens 25 Metern erreicht.

 

Begründung:

In der nördlich angrenzenden Wohnbebauung stehen Wohngebäude in etwa 4 m Abstand zur geplanten Bebauung. Da sich dieses angrenzende Wohngebiet durch erhebliche Investitionen seit 1994 stabilisiert hat und auch mit der neuen geplanten Bebauung behutsam weiterentwickelt werden soll, ist darauf zu achten, dass zukünftige Nachbarschaftsstreitigkeiten vermieden werden. Diese Streitigkeiten sind nämliche im Lärmschutz und in Bezug auf die problematische Entwässerung des Bebauungsgebietes in Richtung der nördlichen Wohnbebauung nicht auszuschließen.

 

2.      Antrag zur Beschlussvorlage IV/STR/STR/0579/06:

Die Veröffentlichung der Bekanntmachung zur Offenlage des Bebauungsplanes hat in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes, spätestens jedoch in der am 10. Januar 2007 erscheinenden Ausgabe des Amtsblattes zu erfolgen.

Die Durchführung der Offenlage des Bebauungsplanes wird für die Zeit vom 18. Januar 2007 bis 19. Februar 2007 festgelegt.

 

Begründung:

Es sollen sämtliche Möglichkeiten zur Schaffung von Baurecht zügig angewendet werden.

 

 

Herr Hörig (Vorsitzender der Fraktion WIR – Unabhängige):

Herr Hörig stellt zwei Fragen, die im Protokoll aufzunehmen sind:

1.      Frage:

„Meine Damen und Herren vom Stadtrat, warum tun Sie das der Stadt an? Die Stadt stirbt.

2.      Frage:

Warum wollen Sie unbedingt noch mehr Einkaufsfläche schaffen, die in der Stadt eigentlich besser angebracht wäre?“

Weiterhin verweist Herr Hörig auf ein Schreiben eines Geschäftsmannes und sagt: „Dieser Geschäftsmann beklagte bereits 1999 die Entwicklung der Stadt Zeitz. Er hat Recht behalten. Er ist nicht mehr unter uns. Wir haben damit einen Fall Brüsewitz Nr. 2 aus der Geschäftswelt“.

 

Aufgrund dieser Äußerungen erteilt der Vorsitzende des Stadtrates Herrn Hörig eine Rüge, da es ungeheuerlich ist, derartige Bezüge herzustellen.

 

Veränderung der Anwesenheit:

Frau Kirsten kommt hinzu, ab 18.15 Uhr sind 33 Mitglieder anwesend.

 

 

Während der Diskussion gibt Herr Sträßner den Vorsitz kurzzeitig an Frau Kirsten ab.

 

Frau Kirsten lässt nach Beendigung der Diskussion zunächst über die 2 Zusatzanträge des Herrn Zimmermann abstimmen:

 

1. Antrag:

Die nördliche Baugrenze ist in dem auszulegenden Bebauungsplan Nr. 16 A zur Minimierung und Vermeidung von Beeinträchtigungen um 17 Meter nach Süden zu verschieben, dadurch wird ein Abstand der zukünftigen Bebauung zur nördlichen Geltungsbereichsgrenze von mindestens 25 Metern erreicht.

 

Abstimmungsergebnis :

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41                           

davon anwesend:                               33                           

Ja-Stimmen:                                             24                           

Nein-Stimmen:                                 4                           

Stimmenthaltungen:                                 5                           

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0

 

2. Antrag:

Die Veröffentlichung der Bekanntmachung zur Offenlage des Bebauungsplanes hat in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes, spätestens jedoch in der am 10. Januar 2007 erscheinenden Ausgabe des Amtsblattes zu erfolgen.

Die Durchführung der Offenlage des Bebauungsplanes wird für die Zeit vom 18. Januar 2007 bis 19. Februar 2007 festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis :

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41                           

davon anwesend:                               33                           

Ja-Stimmen:                                             27                           

Nein-Stimmen:                                 2                           

Stimmenthaltungen:                                 4                           

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0

 

 

Beschluss mit den Ergänzungen:

Beschluss-Nr. IV/STR/STR/0579/3011/06:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 A der Stadt Zeitz „Ehemalige Artilleriekaserne“ und die dazugehörige  Begründung einschließlich

Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 A und die Begründung einschließlich Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.

Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu

benachrichtigen.

 

Die nördliche Baugrenze ist in dem auszulegenden Bebauungsplan Nr. 16 A zur Minimierung und Vermeidung von Beeinträchtigungen um 17 Meter nach Süden zu verschieben, dadurch wird ein Abstand der zukünftigen Bebauung zur nördlichen Geltungsbereichsgrenze von mindestens 25 Metern erreicht.

 

Die Veröffentlichung der Bekanntmachung zur Offenlage des Bebauungsplanes hat in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes, spätestens jedoch in der am 10. Januar 2007 erscheinenden Ausgabe des Amtsblattes zu erfolgen.

Die Durchführung der Offenlage des Bebauungsplanes wird für die Zeit vom 18. Januar 2007 bis 19. Februar 2007 festgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:     33  

Ja-Stimmen:      28  

Nein-Stimmen:       2  

Stimmenthaltungen:       3   

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0

 

 

Die Leitung der Sitzung übernimmt wieder Herr Sträßner.