Auszug - Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz
14. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 14 | Beschluss: | IV/STR/014/0003/05 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 15.12.2005 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:45 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/014/0003/05 Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Rechnungsprüfungsamt | |||||||
Federführend: | Rechnungsprüfungsamt | |||||||
Herr Zimmermann (SPD-Fraktion):
Antragstellung:
Die beschlossenen Änderungen im Hauptausschuss als Grundlage zur Ergänzung und Änderung der Vorlage der Verwaltung zu nehmen.
Der Beschluss des Hauptausschusses lautet:
Der Stadtrat beschließt in seiner 14. Sitzung am 15. 12. 2005 die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz mit folgenden Änderungen:
1. § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„Der Oberbürgermeister kann dem Rechnungsprüfungsamt Prüfaufträge in Abstimmung mit dem Stadtrat übergeben. Die Abstimmung erfolgt in einer Stadtratssitzung im nichtöffentlichen Teil.“
2. Der § 4 Abs. 17 ist zu streichen.
3. Im § 5 Abs. 1 ist im Text der § 129 um den Abs. 2 zu ergänzen unter Wegfall der
Punkte 1 und 2.
Abstimmung über den Antrag:
Ja-Stimmen: 27 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 0
Herr Moser (Fraktion WIR – Unabhängige):
Antragstellung:
In der Fassung des Hauptausschusses ist der Absatz 2 im § 3 ist zu streichen.
Abstimmung über den Antrag:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 24 Enthaltungen: 2
Ablehnung des Antrages.
Beschluss:
Beschluss-Nr. IV/STR/014/0003/05
Der Stadtrat beschließt in seiner 14. Sitzung am 15. 12. 2005 die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz mit folgenden Änderungen:
1. § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„Der Oberbürgermeister kann dem Rechnungsprüfungsamt Prüfaufträge in Abstimmung mit dem Stadtrat übergeben. Die Abstimmung erfolgt in einer Stadtratssitzung im nichtöffentlichen Teil.“
2. Der § 4 Abs. 17 ist zu streichen.
3. Im § 5 Abs. 1 ist im Text der § 129 um den Abs. 2 zu ergänzen unter Wegfall der
Punkte 1 und 2.
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 25 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 2