Inhalt

Auszug - Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz  

14. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 14 Beschluss:IV/STR/014/0003/05
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 15.12.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/014/0003/05 Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Rechnungsprüfungsamt
Federführend:Rechnungsprüfungsamt   

Herr Zimmermann (SPD-Fraktion):

Herr Zimmermann (SPD-Fraktion):

Antragstellung:

Die beschlossenen Änderungen im Hauptausschuss als Grundlage zur Ergänzung und Änderung der Vorlage der Verwaltung zu nehmen.

Der Beschluss des Hauptausschusses lautet:

Der Stadtrat beschließt in seiner 14. Sitzung am 15. 12. 2005 die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz mit folgenden Änderungen:

 

1.      § 3  Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

„Der Oberbürgermeister kann dem Rechnungsprüfungsamt Prüfaufträge in Abstimmung mit dem Stadtrat übergeben. Die Abstimmung erfolgt in einer Stadtratssitzung im nichtöffentlichen Teil.“

 

2.      Der § 4  Abs. 17  ist zu streichen.

 

3.   Im §  5  Abs.   1   ist im Text der §  129  um den Abs. 2  zu ergänzen unter Wegfall der    

      Punkte 1 und 2.

Abstimmung über den Antrag:

Ja-Stimmen:     27          Nein-Stimmen:     6          Enthaltungen:     0

 

 

Herr Moser (Fraktion WIR – Unabhängige):

Antragstellung:

In der Fassung des  Hauptausschusses ist der Absatz 2 im § 3 ist zu streichen.

Abstimmung über den Antrag:

Ja-Stimmen:     7          Nein-Stimmen:     24          Enthaltungen:     2

Ablehnung des Antrages.

                                                                                                                             

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr.  IV/STR/014/0003/05

 

Der Stadtrat beschließt in seiner 14. Sitzung am 15. 12. 2005 die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz mit folgenden Änderungen:

 

1.      § 3  Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

„Der Oberbürgermeister kann dem Rechnungsprüfungsamt Prüfaufträge in Abstimmung mit dem Stadtrat übergeben. Die Abstimmung erfolgt in einer Stadtratssitzung im nichtöffentlichen Teil.“

 

2.      Der § 4  Abs. 17  ist zu streichen.

 

3.   Im §  5  Abs.   1   ist im Text der §  129  um den Abs. 2  zu ergänzen unter Wegfall der    

      Punkte 1 und 2.

 

 

Abstimmung:

Abstimmung:

Ja-Stimmen:     25          Nein-Stimmen:     6           Enthaltungen:  2