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Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 37 "Gewerbegebiet am Güterbahnhof"  

14. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 24 Beschluss:IV/STR/061/0057/05
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.12.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/061/0057/05 Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 37 "Gewerbegebiet am Güterbahnhof"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/061/0057/05:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Zeitz „Gewerbegebiet am Güterbahnhof“ mit baugestalterischen Festsetzungen gemäß § 90 Bauordnung Land Sachsen-Anhalt sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Zeitz mit baugestalterischen Festsetzungen gemäß § 90 Bauordnung Land Sachsen-Anhalt und der dazugehörige Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Hinweise und Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen wurden in den Entwurf bzw. in die Begründung eingearbeitet.

 

3. Von der Erarbeitung eines Umweltberichtes wird entsprechend des § 244 „Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau“ abgesehen, da das Bauleitverfahren vor dem 20.07.2004 begonnen wurde und vor dem 20.07.2006 abgeschlossen sein wird.

 

Abstimmung:

Abstimmung:

Ja-Stimmen:     32          Nein-Stimmen:     0          Enthaltungen:  1