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Auszug - Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates in der 24. Sitzung vom 22. 03. 2007 zu TOP 10, Beschluss-Nr. IV/STR/061/0687/2203/07 - Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 53 "Einkaufszentrum mit Nahversorger im Bereich Schützenstraße" bei gleichzeitiger Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Erstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Piano-Union -  

21. Sondersitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Mo, 21.05.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/STR/0778/07 Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates in der 24. Sitzung vom 22. 03. 2007 zu TOP 10, Beschluss-Nr. IV/STR/061/0687/2203/07 - Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 53 "Einkaufszentrum mit Nahversorger im Bereich Schützenstraße" bei gleichzeitiger Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Erstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Piano-Union -
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Vorsitzender des Stadtrates
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

Herr Heller beantragt auf Grund der ausgereichten Schreiben eine kurze Beratungspause, welcher mehrheitlich zugestimmt wird

Herr Heller beantragt auf Grund der zwei ausgereichten Schreiben eine kurze Beratungspause. Der Beratungspause wird mehrheitlich zugestimmt.

 

Veränderung der Anwesenheit:

Frau Kirsten und Herr Dr. Mehnert kommen hinzu, ab 17.25 Uhr sind 32 Mitglieder anwesend.

 

 

Nach der Beratungspause eröffnet Herr Sträßner die Beratung zum TOP 4 – Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss, Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 53 „Einkaufszentrum mit Nahversorger im Bereich Schützenstraße“ bei gleichzeitiger Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Erstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Piano-Union -,

 

wobei sich die nachfolgende Diskussion auch schon mit auf den Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss, Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 A „Ehemalige Artilleriekaserne“ – TOP 5 -  beziehen wird.

 

 

Herr Dr. Altmann (Vorsitzender der CDU-Fraktion):

Redebeitrag zu Protokoll:

„Meine Damen und Herren, ich bitte Sie sehr genau die Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren Nr. 16 A „Ehemalige Artilleriekaserne“ der Stadt Zeitz seitens des Landrates des Burgenlandkreises zur Kenntnis zu nehmen. Hier steht auch sehr genau drin, in welchem Zusammenhang die Diskussionen und die Einschätzungen und Abwägungen wann zu erfolgen haben. Es ist festzuhalten, dass die Aussagen der Mehrheit der Stadträte in den vergangenen beiden nicht stattgefundenen bzw. abgebrochenen Stadtratssitzungen, inhaltlich richtig waren, bestätigt wurden. Im Punkt 8 der Stellungnahme steht: .....Insoweit ist der Widerspruch des Oberbürgermeister, den Bebauungsplan abschließend durch den Stadtrat nicht behandeln zu lassen, rechtswidrig.

Es wird auch noch einmal darauf eingegangen, ich muss das deswegen sagen, weil hier gerade der Versuch unternommen wird, eine Nebelkerze steigen zu lassen. Nebelkerze in Form einer Studie.

Meine Damen und Herren, es war ganz genau klar und auch dem Oberbürgermeister ganz besonders als Leiter der Stadtverwaltung, in welchem Zeitraum, in welchen Fristen die Abwägungskriterien seitens der Stadtverwaltung und seitens der Stadträte zur Kenntnis zu nehmen sind. Der Oberbürgermeister selbst, hat am 22. März diesen Jahres die Vorlage dem Stadtrat unterschrieben vorgelegt. Damit war ganz klar zu erkennen, dass auch  aus Sicht des Oberbürgermeisters das Abwägungsverfahren beendet war. Nunmehr soll heute hier eine erneute Studie vorgestellt werden. Inhaltlich ist dazu zu bemerken, es handelt sich dabei um eine private Studie von einem privaten Unternehmen, welches beauftragt wurde durch den Oberbürgermeister Dieter Kmietczyk, wann, nachzulesen am 7. Mai 2007. Das ist an sich für mich persönlich völlig unverständlich, denn ich sage es noch einmal, 2.  Februar Ende Auslegungsfrist, am 22. März Ende Entscheidungsfrist. Wie kann am 7. Mai 2007 noch einmal eine Studie in Auftrag gegeben werden?

Herr Oberbürgermeister, das würde ich auch gern beantwortet haben wollen, auch in finanzieller Hinsicht.

Zu Punkt 8 der Stellungnahme: .....Einwendungen, die außerhalb dieses förmlichen Verfahrens vorgebracht werden, sind weder inhaltlich noch von den Fristen her relevant....

Ich warne deshalb eindringlich, gerade auch in Hinsicht auf das Schreiben, was uns heute noch durch den Oberbürgermeister ausgereicht wurde, auf diese Studie einzugehen, denn das könnte abwägungsrelevant dann hinterher in Frage gestellt werden.

Rechtlich relevant sind die Fristen, und die sind abgelaufen. Es wäre riskant und schadhaft für die Stadt Zeitz, wollte man das jetzt erneut eröffnen. Denn damit würde man der Klage Tür und Tor den Weg frei machen. Und davor warnen wir ganz eindringlich. Unsere Fraktion wird den Widerspruch ablehnen.“

 

Herr Kmietczyk (Oberbürgermeister):

Aussagen zu Protokoll:

„Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,

Vorhin wurde besonders auf den Punkt 8 Bezug genommen.

Wir befinden uns immer noch innerhalb des förmlichen Verfahrens. Solange über den Widerspruch nicht entschieden ist, befinden wir uns immer noch innerhalb des förmlichen Verfahrens. Und zum anderen, es ist nie von mir in Abrede gestellt worden, dass über meinen Widerspruch der Stadtrat entscheidet. Ich habe nur einfach um Zeit gebeten, damit die entsprechenden Unterlagen und auf der Grundlage von Unterlagen über diesen Bebauungsplan über dieses Vorhaben abschließend entscheiden können. Nun spricht man dann auch von einer Nebelkerze. Wissen Sie, wie soll man dieses Schreiben heute von 15.00 Uhr verstehen. Ich denke, über die Öffentlichkeit ist umfangreich kommuniziert worden, wie sich der Stadtrat und wie sich der Oberbürgermeister verhält. Ich habe damals einmal von dieser Untersuchung bzw. Analyse durch die Studenten von der Universität in Jena gesprochen und ich habe Sie dann auch davon in Kenntnis gesetzt, und dann habe ich über diese Studie gesprochen. Mit sehr großem Zeitdruck ist es möglich geworden, eine für mich sehr fundierte Unterlage zu erhalten und auf dessen Grundlage die Entscheidung, wie wir es mit der Entwicklung der Innenstadt halten. Und das ist letztendlich die Frage. Und das ist keine Nebelkerze. Es geht hier einfach darum, wollen wir uns um die Entwicklung der Innenstadt wirklich Gedanken machen, wollen wir darum ringen, dass diese Innenstadt eine Chance hat, sich zu entwickeln oder drehen wir uns einfach um und sagen, soll doch geschehen, das sind Ihre Worte Herr Seidelt, Herr Sträßner, soll doch geschehen durch Investoren in dieser Stadt, was da nur geschehen kann und was da nur geschehen will. Wir drehen uns um an der Stelle, wir schaffen maximales Baurecht. Dann wird hier aufgebaut, da wird hier abgerissen und das schafft  Arbeitsplätze. Mit dieser grundsätzlichen Position kann ich keine Stadt entwickeln wollen. So kann man es einfach verantwortungsbewusst nicht tun. Wer sich aber so positioniert in seinen Entscheidungen, der vergreift sich an der Entwicklung dieser Stadt. Das sage ich mit allen Emotionen. Seien Sie bitte nicht einfach so coul und verstecken sich hinter dieser Nebelkerze, die der Landrat unterschrieben hat. Ich bin gespannt, wie dieses zustande gekommen ist, wer darum gebeten hat. Ich weiß es nicht.  Es ist für mich völlig erstaunlich, aber es wäre vielleicht interessant. Gibt es unter uns jemand, der den Landrat um Unterstützung gebeten hat? Ohne dann die Studie, die allen Stadträten bekannt ist, zum Inhalt der heutigen Diskussion und zum Widerspruch zu machen.

Wenn Sie mein Schreiben noch einmal lesen, ist im dritten Absatz sehr deutlich geworden, bitte lesen Sie mit mir den letzten Satz. Wir sind innerhalb des Verfahrens. .....Dem könnte damit entgegen gewirkt werden, dass z.B. das innenstadtrelevante Sortimentangebot durch entsprechende Qualifizierung im Bebauungsplan beschränkt wird.....

Wenn Sie sich die Studie durchlesen, wird es auch noch einmal ganz sauber auseinander genommen innenstadtrelevant und nicht innenstadtrelevant. Es geht doch nicht darum, ob Bebauungsplan ja oder nein, sondern es geht einfach darum, was soll denn da geschehen. Um welche Inhalte reden wir denn. Der eine der sagt es am Schützenplatz, der andere sagt es nicht. Der bekommt von Ihnen einen Freibrief über im Minimum 15 000 m² innenstadtrelevantes Verkaufssortiment an dem Standort Artilleriekaserne. Sie geben ihm diesen Freibrief, wenn Sie meinen Widerspruch in der Form abhelfen, dass Sie ihn einfach beiseite wischen. Darüber müssen Sie sich klar sein. Und insofern bitte ich einfach noch einmal dem Verfasser dieser Studie die Möglichkeit zu geben, dies inhaltlich vorzutragen. Er hat sich darauf vorbereitet. Es würde mich freuen, weil wir vielleicht im Anschluss eine sachliche Diskussion führen könnten.“

 

Zur rechtlichen Würdigung nachfolgende Frage und Antwort zu Protokoll:

Herr Sträßner stellt an die Rechtsamtsleiterin, Frau Geese, folgende Frage zum gegenwärtigen Status des Gebietes „Artilleriekaserne“:

Wenn morgen ein Bauantrag eingeht von dem Investor und er unterwirft sich den Bedingungen des Aufstellungsbeschlusses, ist dann Baurecht zu erteilen oder nicht?“

 

Antwort:

Frau Geese, Amtsleiterin Rechtsamt:

„Ich gebe jetzt meine Rechtsauffassung zur Kenntnis, die deckt sich in dem Fall nicht mit den Aussagen aus dem Schreiben der Kommunalaufsicht. Meines Erachtens ist hier keine Planreife eingetreten und er hat keinen Anspruch auf Genehmigung nach § 33 Baugesetzbuch, weil hier nicht mit Sicherheit feststeht, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen eines  B-Planes entspricht, da noch nicht feststeht wie der künftige B-Plan aussehen wird, da gegebenenfalls noch Beschränkungen auch im Sortiment aufgenommen werden könnten.“

 

Herr Sträßner stellt eine Zusatzfrage dazu:

„Wenn der Antragsteller im Genehmigungsverfahren sich den Bedingungen unterwirft, die aufgestellt sind, ganz gleich wie sie aussehen mögen?

Wenn er von vornherein sagt, in unterwerfe mich den im B-Plan festgesetzten Bedingungen und stelle hiermit den Bauantrag im Antragsverfahren?“

 

Antwort:

Frau Geese, Amtsleiterin Rechtsamt:

„Ja, wenn er sich dem unterwerfen würde, dann ist mehr oder weniger die Möglichkeit gegeben den B-Plan auch entsprechend den rechtlichen Bestimmungen zu erlassen.“

 

 

Herr Sträßner stellt wiederholt präzisiert die Frage an die Rechtsamtsleiterin, Frau Geese:

„Wenn sich der Antragsteller bei einem Antrag, den er morgen einreichen würde, den Bedingungen unterwirft in all seinen Gliederungen, besteht dann für ihn Baurecht bzw. hat er Anspruch auf eine Baugenehmigung?

 

Antwort:

Frau Geese, Rechtsamtsleiterin:

„Er hätte theoretisch einen Anspruch auf Baugenehmigung. Aber ich weiß nicht wie die Baugenehmigung aussehen soll, weil die Festsetzungen noch nicht feststehen.“

 

Herr Sträßner wiederholt zum vierten Mal die Frage:

„Wenn er sich im Antragsverfahren diesen noch nicht feststehenden Bedingungen unterwirft, hat er dann einen Anspruch auf eine Baugenehmigung?“

 

Antwort:

Frau Geese, Rechtsamtsleiterin:

„Er hat einen Anspruch auf Baugenehmigung, aber, die Baugenehmigung kann inhaltlich nicht präzisiert werden, weil die Festsetzungen des B-Planes nicht gegeben sind.“

 

 

 

Herr Moser (Fraktion WIR – Unabhängige):

Redebeitrag zu Protokoll:

„Ich bin schon der Auffassung, wenn wir über so etwas wichtiges zu reden haben, dann sollten wir uns gründlich damit auseinandersetzen und mit der Materie befassen.  Und wenn neue entscheidungsrelevante Elemente hinzu treten zu diesem zu treffenden Befund, dann sollten wir uns damit auseinander setzen. Denn es kann hier tatsächlich davon ausgegangen werden, für mich ist das überzeugend die Studie, dass es erhebliche Schäden für die Innenstadt zur Folge haben kann. Es ist schlüssig so, eine Stadt schrumpft von außen nach innen und sie wächst von innen nach außen und eine starke und gesunde Stadt ist nicht denkbar ohne funktionsfähige und starke Innenstadt. Deshalb bin ich der Auffassung, wir sollten uns schon mit der Studie auseinander setzen und sie in unsere Abwägung mit einbeziehen. Obwohl ich mir keine Illusionen mache, wie die Abstimmung ausgehen wird.“

 

Herr Dr. Altmann (Vorsitzender der CDU-Fraktion):

Redebeitrag zu Protokoll:

„Ich möchte noch einmal Stellung nehmen zu dem was der Oberbürgermeister in seinem vorletzten und seinem jetzigen Redebeitrag gesagt hat:

Wenn man das hört, könnte man zunächst der Meinung sein, dass es hier darum geht, wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird, dass die Innenstadt in Zeitz, dass irgendjemand Schaden nehme in der Stadt. Das Problem an der ganzen Geschichte ist, ich glaube wir reden hier über zwei grundverschiedene Dinge. Ich glaube der Bebauungsplan soll eine Investition innerhalb der Zeitzer Stadt ermöglichen. Ich glaube der Bebauungsplan soll Arbeitsplätze schaffen. Er wird Arbeitsplätze schaffen, wenn er umgesetzt ist. Wenn man natürlich den Investor wieder Monate um Monate vergrault, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn auch daraus nichts wird. Aber darin haben wir ja mit dieser Art der Vorgehensweise schon Erfahrungen in dieser Stadt. Ich gehe davon aus, das im Weiteren dem Oberbürgermeister nicht genügend Zeit blieb, das Schreiben des Landrates richtig zu lesen, geschweige denn es richtig zu werten. Da wird jetzt die Rede gemacht von – wir sind im Verfahren, wir sind außerhalb vom Verfahren -. Meine Damen und Herren, das Verfahren hat über Monate hinweg stattgefunden, genügend Zeit, um für die Stadtverwaltung auch für den Oberbürgermeister darin ihre Stellungnahmen und Bedenken zu äußern. Ich kann mich erinnern, hier im Friedenssaal hat eine öffentliche Bauausschusssitzung stattgefunden mit großer Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Das war öffentlich. Jeder hatte Gelegenheit da zu fragen. Und da verweise ich eben noch einmal auf das Schreiben vom Landrat, in dem ganz eindeutig drin steht, unter Punkt 7: ...... Auch kann der Oberbürgermeister nicht geltend machen hier als eigenständige zu beteiligende Behörde zu handeln mit dem Verweis auf ein „Gutachten der Uni Jena“. Zum einen ist er Planverfasser und als dieser gehalten alle Abwägungsgegenstände einzubeziehen. Zum anderen hat es ein formales Beteiligungsverfahren aller Ämter auch innerhalb der Stadtverwaltung gegeben, die fristgerecht ihre Stellungnahme abgegeben haben....

Also tun wir doch bitte nicht so, als ob wir heute zum ersten Mal über diese Vorlage reden, das ist doch Blödsinn. Und zwar in Tüten, meine Damen und Herren. Und es ist ein gefährlicher Blödsinn, weil er uns rechtlich in eine Situation bringt, die zweifelhaft ist, die zu Schadensersatzklagen gegen die Stadt führen kann. Das kennen wir auch in Zeitz. Das wird dann schon wieder irgendwann von irgendjemanden bezahlt. Meistens sind es die Steuerzahler. Aber wir sollten das nicht unterstützen. Und den Schuh ziehe ich mir nicht an, meine Damen und Herren, dass wir jetzt über ein Verfahren reden. Das haben wir getan über Monate.  Die Vorstellung erfolgte noch im alten Jahr. Es hat Ausschusssitzungen gegeben, es hat die Beteiligung gegeben, es gab die Abwägung von sämtlichen eingereichten Stellungnahmen. Und, die Vorlage letztendlich, die dieses Bebauungsrecht, was der Oberbürgermeister jetzt so kritisiert, einräumt, hat er selbst unterschrieben. Ja es gab eine Vorlage der Stadträte, unterschrieben von mehreren Fraktionen. Es gab aber eine gleichlautende Vorlage auch des Oberbürgermeisters, ergänzend bloß um einen Satz hinsichtlich evtl. noch Erschließungskosten, ich denke da ging es um die Bereitstellung von Löschwassermengen. Die Vorlage, die Grundlage des Beschlusses ist inhaltlich, zumindest was das Baurecht behandelt, was auch die Frage des Sortimentes beinhaltet, die hat der Oberbürgermeister Dieter Kmietczyk unterschrieben. Und wenn man Herr Oberbürgermeister seine Hausaufgaben im Vorfeld macht, dann bringt man die Stadt auch nicht in die öffentlich peinliche Situation, hintereinander mehrfach den Rat absagen zu müssen, hintereinander mehrfach sich hinzustellen über gemachte Beschlüsse neu zu diskutieren, wo wir genau wissen, dass das letztendlich schon längst hätte geschehen müssen. Sie selbst und Ihre Unterschrift haben diesen Beschlussvorschlag, gegen den Sie im Nachgang widersprochen haben, und das, da stimme ich Herrn Zimmermann zu, ist auch inhaltlich sehr schwer zu verstehen. Erst bringe ich ihn ein und dann widerspreche ich ihm. Sie selbst haben mit Ihrer Unterschrift klar zu erkennen gegeben, und zwar als Leiter der Stadtverwaltung Zeitz,  als oberster Dienstherr aller an der Beteiligung hinzuzuziehenden Ämter, dass diese Vorlage Ihren Vorstellungen entspricht. Und aus diesem Grunde ist all das, was heute hier gesagt worden ist, für mich, und da wiederhole ich mich leider noch einmal, eine Nebelkerze, die ein Verfahren neu eröffnen soll, dass mit Ihrer Zustimmung Herr Oberbürgermeister und auch mit Ihrer inhaltlichen Zustimmung, bestätigt durch Ihre Unterschrift, eigentlich mit dem Stadtratsbeschluss zum Abschluss gekommen war. Und  auf der Position, so wie es hier drin steht,  stehe ich.“

 

 

Nach der langen kontroversen Diskussion wird dem Geschäftsordnungsantrag von Herrn Holluba auf Abbruch der Debatte bei 17 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt.

 

Herr Sträßner lässt über die Beschlussvorlage zum TOP 4 abstimmen.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/STR/0778/2105/07:

Der Stadtrat beschließt, dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates in der 24. Sitzung vom 22. 03. 2007zu TOP 10,

Beschluss-Nr. IV/STR/061/0687/2203/07 – Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 53 „Einkaufszentrum mit Nahversorger im Bereich Schützenstraße“ bei gleichzeitiger Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Erstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Piano-Union – wird stattgegeben.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  41  

davon anwesend:      33  

Ja-Stimmen:       12  

Nein-Stimmen:      21  

Stimmenthaltungen:        0  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0 

Dem Widerspruch wird nicht stattgegeben.