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Auszug - Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit  

22. Sondersitzung des Stadtrates Zeitz - Abarbeitung der nicht behandelten Tagesordnungspunkte aus der 24. Sitzung Stadtrat vom 22. 03. 2007 - Abarbeitung der nicht behandelten Tagesordnungspunkte aus der 25. Sitzung Stadtrat vom 26. 04. 2007
TOP: Ö 1
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 24.05.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Herr Sträßner, Vorsitzender des Stadtrates, eröffnet die 22

 

Herr Sträßner, Vorsitzender des Stadtrates, eröffnet die 22. Sondersitzung des Stadtrates Zeitz und verweist auf die form- und fristgerechte Zustellung der Einladung mit der vorläufigen Tagesordnung.

 

Zur Beschlussfähigkeit:

Gegenwärtig sind 22 Mitglieder anwesend, der Stadtrat ist beschlussfähig.

 

In Anbetracht der langen Tagesordnung wird dem Antrag von Herrn Sträßner, Verlängerung der Sitzungsdauer bis 22.00 Uhr, bei 16 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen zugestimmt.

 

Veränderung der Anwesenheit:

Herr Buzalski, Herr Heisig und Frau Rieseberg kommen hinzu, ab 17.05 Uhr sind 25 Mitglieder anwesend.

 

Herr Zimmermann (fraktionslos):

Folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Vorsitzender, meine sehr geehrten Damen und Herren,

in einem redaktionellen Artikel der Mitteldeutschen Zeitung am 12. Mai 2007 gibt Frau Annette Eschner als Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Zeitz eine verwunderliche, falsche Erklärung ab.

Sie behauptet, ich sei durch Beschluss der Mitgliederversammlung des SPD-Ortsvereins aus der SPD-Fraktion im Stadtrat Zeitz ausgeschlossen worden. Das ist falsch.

 

Richtig ist folgendes:

Gemäß der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt § 43 Randnote 15 des Kommentars ist der Ausschluss eines Fraktionsmitgliedes zulässig, „...  wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die Fraktion einen verfahrensfehlerfreien Beschluss gefasst hat. Die Fraktionsmitglieder müssen – nach vorangegangener Anhörung des Betroffenen und ordnungsgemäßer Ladung – mit der in der Fraktionsgeschäftsordnung vorgeschriebenen Mehrheit über den Ausschluss entscheiden. Den Beschluss über den Ausschluss eines Mitgliedes kann nur die Fraktion als Gesamtheit treffen...“. Ende des Zitats. Ein derartiger Beschluss existiert nicht.

Vielmehr bin ich nach persönlicher Entscheidung durch schriftliche Mitteilung an den Fraktionsvorsitzenden (nachweisbar) und den Ratsvorsitzenden (ebenfalls nachweisbar) aus der Fraktion (die laut Gemeindeordnung ein freiwilliger Zusammenschluss von Gemeinderäten ist) ausgetreten.

 

Weil der o.g. Artikel in der Mitteldeutschen Zeitung ein ungünstiges Licht auf meine ehrenamtliche Arbeit als Stadtrat wirft, erwarte ich als Mandatsträger von Frau Eschner eine öffentliche Richtigstellung in dem Sinne, dass ich nicht aus der Fraktion ausgeschlossen wurde, sondern ausgetreten bin.

Unterschrift, Zeitz 24. Mai 2007

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.“