Auszug - Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Zeitz für 2007 und Folgejahre (Hebesatzsatzung)
22. Sondersitzung des Stadtrates Zeitz - Abarbeitung der nicht behandelten Tagesordnungspunkte aus der 24. Sitzung Stadtrat vom 22. 03. 2007 - Abarbeitung der nicht behandelten Tagesordnungspunkte aus der 25. Sitzung Stadtrat vom 26. 04. 2007 | ||||||||
TOP: | Ö 19 | Beschluss: | IV/STR/20/0748/07 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 24.05.2007 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 21:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/20/0748/07 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Zeitz für 2007 und Folgejahre (Hebesatzsatzung) | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Kämmerei SG Steuern - Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Frau Wetzelt (CDU-Fraktion):
Die Fraktion der CDU lehnt diese Satzung ab und fordert stattdessen größere Anstrengungen für die baldige Verabschiedung des städtischen Haushaltes.
Beschluss:
Beschluss-Nr. IV/STR/20/0748/2405/07:
Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Zeitz für 2007 und Folgejahre.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 26
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 13
Stimmenthaltungen: 4
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
Ablehnung.