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Auszug - Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Zeitz für den Zeitraum 01.08.2007 bis 31.07.2008  

22. Sondersitzung des Stadtrates Zeitz - Abarbeitung der nicht behandelten Tagesordnungspunkte aus der 24. Sitzung Stadtrat vom 22. 03. 2007 - Abarbeitung der nicht behandelten Tagesordnungspunkte aus der 25. Sitzung Stadtrat vom 26. 04. 2007
TOP: Ö 20 Beschluss:IV/STR/040/0733/07
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.05.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/040/0733/07 Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Zeitz für den Zeitraum 01.08.2007 bis 31.07.2008
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Schulverwaltungs- und Kulturamt
SG Kindereinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Frau Reimschüssel (Fraktion Die Linke

Frau Reimschüssel (Fraktion Die Linke.PDS):

In der nächsten Bedarfs- und Entwicklungsplanung soll folgende Variante bzw. Rechnung mit enthalten sein: Wie sieht es aus, wenn alle Erzieherinnen mit dem gleichen Stundensatz beschäftigt sind?

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/040/0733/2405/07:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt in seiner Sitzung am 26.04.2007 die Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Zeitz für den Zeitraum 01.08.2007 bis 31.07.2008 und damit

 

(1)   eine wöchentliche Arbeitszeit der Erzieherinnen von 32 Stunden und

 

(2)   die für den Zeitraum 01.08.2007 bis 31.07.2008 befristete Einstellung von

·         1 Kinderpflegerin mit 20 Wochenstunden für die Kita Völkerfreundschaft

·         8 Fachkräften mit 20 Wochenstunden und

·         12 Fachkräften mit 25 Wochenstunden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:     26  

Ja-Stimmen:      19  

Nein-Stimmen:       0  

Stimmenthaltungen:       6 (namentlich Herr Seidelt ) 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  1 Frau Seidelt