Inhalt

Auszug - Bericht zum Sonderprüfauftrag des Stadtrates DSK - Sanierungsträgerhonorar 2005 - und Stellungnahme der Verwaltung  

22. Sondersitzung des Stadtrates Zeitz - Abarbeitung der nicht behandelten Tagesordnungspunkte aus der 24. Sitzung Stadtrat vom 22. 03. 2007 - Abarbeitung der nicht behandelten Tagesordnungspunkte aus der 25. Sitzung Stadtrat vom 26. 04. 2007
TOP: Ö 29
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 24.05.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/014/0700/07 Bericht zum Sonderprüfauftrag des Stadtrates
DSK - Sanierungsträgerhonorar 2005 - und Stellungnahme der Verwaltung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:RechnungsprüfungsamtAktenzeichen:102413
Federführend:Rechnungsprüfungsamt   

Veränderung der Anwesenheit:

 

 

Frau Wetzelt (CDU-Fraktion):

Folgende Antragstellung:

Erweiterung des abgestimmten Antrages im Hauptausschuss wie folgt:

Der Prüfauftrag des Stadtrates „DSK Sanierungsträgerhonorar 2005 und Stellungnahme der Verwaltung“ wird durch den Stadtrat um folgende Fragestellung erweitert:

Warum wurde der Stadtrat anlässlich der Festlegung der Sanierungsvorhaben mit der DSK für 2005, aus der sich die Höhe der Honorarkosten der DSK für 2005 ergeben, nicht durch den Oberbürgermeister beteiligt? Da diese Festlegung einen tatsächlichen Vorgriff auf den noch nicht beschlossenen Haushalt 2005 darstellt und lt. Schreiben des Bereiches Stadtsanierung vom 27. 01. 2007im „Oberbürgermeister Jour-fixe“ am 26. 08. 2004 bereits erfolgte, ist die Beteiligung des Stadtrates aus budgetrechtlichen Gründen im Sinn der Gemeindeordnung zwingend erforderlich, in der Praxis jedoch nicht  erfolgt.“

Hintergrund der Erweitung ist also nicht etwa der Zeitpunkt dieser Festlegung, sondern die Tatsache, dass der Stadtrat gehindert wurde, durch Beschlussfassung über den Weg des Vorgriffs auf einen noch nicht bestätigten oder beschlossenen Haushalt von seinem Budgetrecht Gebrauch zu machen. Diese Aufgabe des Stadtrates zählt nach § 44 (3) GO LSA zu den nicht übertragbaren Pflichten des Gemeinderates und hätten nicht durch den Oberbürgermeister wahrgenommen werden dürfen. Auch wurde der Stadtrat nicht über diesen „Jour-fix“ und seine Ergebnisse informiert. Inhaltlich wäre eine anderslautende  Beschlussfassung des Stadtrates bezüglich der Höhe des geplanten DSK-Honorars 2005 durchaus möglich gewesen.

 

Die abgestimmten Anträge des Hauptausschusses sowie die o.g. beantragte Erweiterung werden zur Beschlussfassung zur Abstimmung gestellt:

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/014/0700/2405/07:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Vertragsverhandlungen mit der DSK zum bestehenden Treuhändervertrag, insbesondere dem aus dem Jahr 1991, aufzunehmen, die Regelung der Festsetzung des Sanierungsträgerhonorars dahingehend abzuändern, dass das Honorar in Zukunft erst zu Beginn des laufenden Jahres nach entsprechender Beschlussfassung des Stadtrates zwischen der Stadt Zeitz und der DSK vereinbart wird und nicht nach der bisherigen Regelung zum Ende des laufenden Jahres für das folgende Jahr ausgehandelt und vereinbart wird.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Bauausschuss, dem Finanzausschuss, dem Hauptausschuss und dem Stadtrat bis zur Änderung der unter Punkt 1 erwünschten veränderten vertraglichen Regelung, spätestens bis zum 31. 12. des laufenden Jahres, die Höhe des DSK-Sanierungsträgerhonorars für das Folgejahr zu beschließen. Das Fachamt hat dazu rechtzeitig den bestehenden Maßnahmekostenplan für das Folgejahr zur Verfügung zu stellen.

Ohne entsprechende Beschlussfassung des Stadtrates ist es dem Oberbürgermeister und dem entsprechenden Fachamt untersagt, selbst die Höhe des Honorars mit der DSK zu vereinbaren.

 

Der Oberbürgermeister wird durch den Stadtrat mit konkreten Schwerpunkten beauftragt, den Prüfauftrag zu erweitern:

-          Einbeziehung Jourfix-Beratung,

-          Nachweiserbringung der einzelnen Leistungen durch das Fachamt

-          Disziplinarische Konsequenzen aufzuzeigen.

Fragestellung:

Warum wurde der Stadtrat anlässlich der Festlegung der Sanierungsvorhaben mit der DSK für 2005, aus der sich die Höhe der Honorarkosten der DSK für 2005 ergeben, nicht durch den Oberbürgermeister beteiligt? Da diese Festlegung einen tatsächlichen Vorgriff auf den noch nicht beschlossenen Haushalt 2005 darstellt und lt. Schreiben des Bereiches Stadtsanierung vom 27. 01. 2007im „Oberbürgermeister Jour-fixe“ am 26. 08. 2004 bereits erfolgte, ist die Beteiligung des Stadtrates aus budgetrechtlichen Gründen im Sinn der Gemeindeordnung zwingend erforderlich, in der Praxis jedoch nicht  erfolgt.“

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:     26  

Ja-Stimmen:      19  

Nein-Stimmen:       5  

Stimmenthaltungen:       1  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0

Herr Schröder beteiligt sich nicht an der Abstimmung.

 

 

Veränderung der Anwesenheit:

Frau Rossner-Sauerbier kommt hinzu, ab 20.05 Uhr sind 27 Mitglieder anwesend.