Vorlage - IV/STR/32/0765/07
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Der Stadtrat beschließt den vorzeitigen Maßnahmebeginn für die Sanierung der Fassade (1.BA) am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz, Steinsgraben 27 in 06712 Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: § 44 Abs. 3 Pkt. 4 i.V.m. § 97 der Gemeindeordnung für
das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA)
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Maßnahme macht sich unbedingt erforderlich, da die Mauersubstanz (Klinker) immer mehr schadhafte Stellen aufweist.
Im Zusammenwirken mit dem Hochbauamt wurde festgestellt, dass eine Sanierung, je länger sie verschoben wird, immer mehr finanzielle Mittel verbrauchen wird.
Finanzielle Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2007 in Höhe von 23.000,00 € in der Haushaltsstelle 02.13000.94020 eingestellt. Es handelt sich dabei um zweckgebundene Mittel aus der Zuführung der Feuerschutzsteuer.
Finanzielle Auswirkungen (in EURO)
Einnahmen: 23.000,00 € aus der Zuweisung Land aus Feuerschutzsteuer,
zweckgebunden für Ausgaben des VmH (Brandschutz)
Ausgaben:
1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-
schließenden Maß- kosten: gene Einnahmen:
nahme: 23.000 € ca. 28.000€ 23.000 € (Hhst.
02.13000.36170)
100 %
Mittel sind veranschlagt
VMH 23.000 € Hhst. 02.13000.94020
2007