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Vorlage - IV/STR/32/0765/07  

Betreff: Vorzeitiger Maßnahmebeginn - Durchführung von Sanierungsmaßnahmen am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz im Steinsgraben 27 in 06712 Zeitz - Sicherungspflicht Backsteinfassade 1. BA
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Ordnungsamt
SG Feuerwehr/Zivil- und Katastrophenschutz
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Ordnungsausschuss Vorberatung
18.04.2007 
Sitzung des Ordnungsausschusses ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss Vorberatung
15.05.2007 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
31.05.2007 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
07.06.2007 
26. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/32/0765/07)

Der Stadtrat beschließt, die Sanierung der Fassade (1

Der Stadtrat beschließt den vorzeitigen Maßnahmebeginn für die Sanierung der Fassade (1.BA) am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz, Steinsgraben 27 in 06712 Zeitz.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            § 44 Abs. 3 Pkt. 4 i.V.m. § 97 der Gemeindeordnung für

                                                                      das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA)

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

 

Begründung:

 

Die Maßnahme macht sich unbedingt erforderlich, da die Mauersubstanz (Klinker) immer mehr schadhafte Stellen aufweist. 

Im Zusammenwirken mit dem Hochbauamt wurde festgestellt, dass eine Sanierung, je länger sie verschoben wird, immer mehr finanzielle Mittel verbrauchen wird.

 

Finanzielle Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2007 in Höhe von 23.000,00 € in der Haushaltsstelle 02.13000.94020 eingestellt. Es handelt sich dabei um zweckgebundene Mittel aus der Zuführung der Feuerschutzsteuer.

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

 

Einnahmen:         23.000,00 € aus der Zuweisung Land aus Feuerschutzsteuer, 

                                                  zweckgebunden für Ausgaben des VmH (Brandschutz)

 

Ausgaben:

 

1. Kosten der zu be-              2. Jährliche Folge-              3. Maßnahmebezo-

    schließenden Maß-                  kosten:                  gene Einnahmen:

    nahme:   23.000 €                  ca. 28.000€                  23.000 € (Hhst.

                                                                                                             02.13000.36170)

                                        100 %

 

  Mittel sind veranschlagt

                 VMH   23.000 €              Hhst.  02.13000.94020                          

                 2007