Vorlage - IV/STR/61/0787/07
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Der Stadtrat beschließt:
Auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses Nr. IV/STR/STR/0651/07 vom 31.01.2007 und des geänderten Maßnahme,- Kosten,- Finanzierungs- und Zeitplanes (MKFZ-Plan) für das Programmjahr 2005 vom 12.03.2007 erfolgt die Freigabe der erforderlichen Mittel für die unabweisbare Maßnahme Sanierung und Instandsetzung Schillerstraße 27 für das Haushaltsjahr 2007.
Gesetzliche Grundlage: §§ 90, 96 GO LSA
Förderrichtlinie Stadtumbau Ost
bereits gefasste Beschlüsse: IV/STR/STR/0651/07 vom 31.01.2007
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
Im Programmjahr 2005 wurden der Stadt Zeitz im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost/Programmbereich Aufwertung für den Rückbau des „alten Theaters“ Fördermittel gewährt. Der Rückbau des Gebäudes einschließlich der Rekultivierung wurde im Jahr 2006 abgeschlossen. Nach der Abrechnung ergab sich ein nicht am Objekt „Rückbau Theater“ eingesetzter Fördermittelbetrag in Höhe von 54.636,60 Euro (Bund/Land/Stadt). In der v.g. Summe ist ein Eigenmittelanteil der Stadt in Höhe von 18.212,20 Euro enthalten.
Laut Beschluss des Stadtrates der Stadt Zeitz Nr. IV/STR/STR/0651/07 vom 31.01.2007 sind diese Fördermittel zur Sanierung und Instandsetzung von Einzelmaßnahmen der WBG Zeitz mbH einzusetzen. Der entsprechende Antrag wurde seitens der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz für das Objekt Sanierung und Instandsetzung Schillerstraße 27 gestellt. Durch das Stadtplanungsamt wurde der Antrag auf Änderung des Maßnahme,- Kosten,- Finanzierungs- und Zeitplanes (MKFZ-Plan) für das Programmjahr 2005 zur Bewilligung beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eingereicht.
Die Bewilligung erfolgte mit Aktenzeichen 205.2.6-Aufw-PJ 05 FG 1 ZZ am 21.03.2007.
Um die für das Objekt Sanierung und Instandsetzung Schillerstraße 27 bewilligten Fördermittel, einschließlich des Eigenanteils der Stadt, der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH zur Verfügung zu stellen, wurde ein unterschriftsreifer Entwurf des Fördervertrages erarbeitet. Da noch kein bestätigter Haushalt vorliegt, ist für die Unterzeichnung des Fördervertrages die Freigabe der Mittel erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen (in EURO)
Einnahmen: 36.424,46 €
Ausgaben: 54.636,60 €
1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-
schließenden Maß- kosten: gene Einnahmen:
nahme: 54.636,60 € 0 € 36.424,40 €
Mittel sind veranschlagt
55.000,00 € VMH € Hhst. 02.61500.94020 Hhst. 02.61500.36100
Mittel sind nicht veranschlagt, Finanzierung erfolgt: