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Vorlage - IV/STR/OB/0827/07  

Betreff: Fortschreibung Sanierungsziel für das Grundstück Braustraße 2/3 - Entwurf Mai 2007
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Stadtsanierung
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
13.06.2007 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
21.06.2007 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
19.07.2007 
27. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (IV/STR/OB/0827/07)

1

 

1.      Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung des Sanierungszieles für das Grundstück Braustr. 2/3 entsprechend dem Entwurf vom Mai 2007 vorbehaltlich der Zustimmung durch die Denkmalschutzbehörde.

2.      Der Stadtrat beschließt die Veräußerung der Baugrundstücke aufgrund der fehlenden Nachfrage bis auf Widerruf zurückzustellen.

3.      Der Stadtrat beschließt, die Grundstücke Braustr. 2/3, Roßstr. 2 bis zur Veräußerung als PKW-Parkplatz zu nutzen.

 

Gesetzliche Grundlage: RLStBauF/ BauGB §§ 136 ff

Gesetzliche Grundlage:             RLStBauF/ BauGB §§ 136 ff. 

bereits gefasste Beschlüsse:   STR 214/95

                                                     STR IV/0187/0206/05

aufzuhebende Beschlüsse:      -

 

Begründung:

Begründung – Teilbeschluss 1

 

Der in Anlage 1 dargestellte Entwurf vom Mai 2007 beinhaltet die im Hauptausschuss in seiner Sitzung am 22.06.2006 geforderte Überarbeitung des Sanierungszieles für das Grundstück Braustr. 2/3 (siehe Anlage2).

Der vom Bauausschuss in seiner Sitzung vom 14.06.2006 favorisierte Abbruch des Denkmals bedarf einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Diese wurde beantragt, jedoch nur für den Fall in Aussicht gestellt, dass die wirtschaftliche Unzumutbarkeit einer Sanierung nachvollziehbar dargestellt wird.

Dieser Nachweis ist in Bearbeitung und wird in der 23. KW erwartet, so dass das Sanierungsziel entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses und des Hauptausschusses angepasst werden konnte.

Der Entwurf berücksichtigt darüber hinaus den Beschluss IV/0187/0205/05 des Stadtrates zur Vorlage der CDU-Fraktion, welcher ausdrücklich die Ansätze des Blockkonzeptes 13 von 1992 (Anlage 3) bestätigt.

 

Begründung – Teilbeschlüsse 2 und 3

 

Für die Grundstücke Braustr. 2/3, Roßstr. 2 gab es einen Kaufinteressenten, der seinen Kaufantrag am 26.01.2006 zurückzog.

Eine Vermarktung als Bauland, entsprechend Entwurf vom Mai 2007 (Anlage1) ist als Sanierungsziel städtebaulich sinnvoll, wirkt jedoch zur Zeit den Bemühungen des Stadtplanungsamtes – den „Schrumpfungsprozeß“ auf dem Wohnungsmarkt städtebaulich gerecht zu werden – entgegen und hat zudem kaum Aussicht auf Erfolg.

Um die nach dem Abbruch entstehende Brachfläche einer sinnvollen Nutzung zuzuführen, wird daher empfohlen, diese bis zum Verkauf in ca. 10 – 15 Jahren als PKW – Parkplatz herzurichten (siehe Anlage 4).

Dem Eigentümer des Grundstückes 195/318 soll ebenfalls eine Zwischennutzung seines Baulandes ermöglicht werden. Hier wäre ein Freisitz für das benachbarte Hotel denkbar.