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Vorlage - IV/STR/61/0851/07  

Betreff: Verkehrsführung in der Innenstadt unter besonderer Berücksichtigung der Umgestaltung Altmarkt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtplanungsamt
SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
13.06.2007 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.06.2007 
Sitzung des Hauptausschusses an Amt/Ausschuss verwiesen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
19.07.2007 
27. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (IV/STR/61/0851/07)

1

1.

Es ist ein Konzept mit dem Ziel der Umsetzung nach Aufgabe der Bundesstraßenwidmung für den Bereich Rahnestraße, Braustraße, Fischstraße und Kalkstraße bis zum Kalktor für eine Tempo 30-Zone auf Grundlage des vom Stadtplanungsamt am 16.05.2007 vorgestellten Vorentwurfs dem Stadtrat nach Beratung im Bau- und Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

2.

Dabei soll eine Gesamtbetrachtung des Straßenzuges erfolgen, wie auch eine Abschnittsbildung für die spätere Baudurchführung vorgeschlagen werden.

3.

Um eine höchstmögliche Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Zeitz zu erlangen, sind wesentliche Arbeitsschritte öffentlich vorzustellen, um einen lebendigen Dialog zu gewährleisten.

4.

Für die Neugestaltung des Altmarktes ist ein begrenzter Wettbewerb nach RAW 2001 (Regeln für Architektenwettbewerbe) durchzuführen (Schwerpunkte der Aufgabenstellung gem. Anlage).

5.

Bei der Auslobung ist auf die Vorgabe zu achten, dass die Möglichkeit von Ankäufen besteht und der Preisträger zu verpflichten ist, besondere Alleinstellungsmerkmale dieser Ankäufe bei der weiteren Entwurfsausarbeitung zu berücksichtigen.

6.

Über ein Interessenbekundungsverfahren sind mindestens 12 geeignete Büros zu ermitteln, die zur Teilnahme eingeladen werden sollen.

7.

Über 6 davon auszuwählende Büros entscheidet der Stadtrat per Beschlussfassung.

8.

Im zu beschließenden Kosten-Maßnahme-Plan des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz sind für die Preisgelder und Wettbewerbsdurchführung 25.000 € im Jahr 2007 dafür festzuschreiben.

9.

Für die sich daraus ergebenden weiteren Bauabschnitte sind drei geeignete Büros dem Hauptausschuss nach Beratung im Bauausschuss, vorzugsweise aus Zeitz oder der näheren Umgebung, den die Verkehrsbelastung und örtliche Situation gut bekannt ist, für die zu erfolgende Beauftragung der Objektplanung/ -en zur Beschlussfassung vorzuschlagen.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

bereits gefasste Beschlüsse: keine

aufzuhebende Beschlüsse:    keine

 

Begründung:

 

Aus den Unterlagen zum Stadtentwicklungskonzept ist zu ersehen, dass die genannten Areale durch Verkehrsnutzung besonders benachteiligt worden sind. Es sei darauf verwiesen, dass  entlang dieser Straßenzüge eine enormer Gebäudeleerstand zu verzeichnen ist. Die Gesamtbearbeitung der genannten Gebiete sichert eine einheitliche Betrachtungsweise und schafft die notwendige Voraussetzung, um die Maßnahmen schrittweise umzusetzen. Die Umsetzung soll bürgernah erfolgen.

 

Der Altmarkt gehört neben Rossmarkt und Neumarkt zu den 3 für die Innenstadt von Zeitz charakteristischen Plätzen. Er bildet neben diesen beiden die „Keimzelle“ der Oberstadt.

 

Die derzeitige Platzgestaltung geht auf den letzten Umbau in den 30iger Jahren als Aufmarschplatz zurück. Die hauptsächliche Nutzung als Parkplatz erfolgt seit Ende der 50iger Jahre vorigen Jahrhunderts. Diese führte infolge der erheblichen Zunahme der Verkehrs ab den 90iger Jahren zu großflächigen Schadbildern mit jährlichen Reparaturaufwendungen von ca. 11.000 €/Jahr. Neben dem technischen Verschleiss entspricht die jetzige Gestaltung nicht den heutigen Anforderungen. Die verschiedenen Funktionen eines innerstädtischen Platzes sind nur ungenügend miteinander verknüpft bzw. gar nicht vertreten.

 

Der Architektenwettbewerb ist das zweckmäßigste Verfahren für ein Projekt und die beste Lösung um den geeignetsten Auftragnehmer (Planer) zu finden. Durch alternative Vorschläge sollen gute Lösungen entwickelt und die Qualität der Planung gefördert werden.

 

Um sowohl den Interessen der Teilnehmer als auch denen des Auslobers Rechnung zu tragen und einen fairen Wettbewerb zu leisten sind in Form der RAW verbindliche Regeln aufgestellt worden.

 

Der begrenzte Wettbewerb ermöglicht die Auswahl der teilnehmenden Planungsbüros/Arbeitsgemeinschaften durch den Auslober (Stadt Zeitz) nach vorheriger Bekanntmachung der Wettbewerbsabsicht.

 

Im Bauausschuss am 16.05.2007 wurden 2 Vorlagen zu der o.a. Thematik behandelt.

 

Im Ergebnis der Beratung im Bauausschuss wurde auf Antrag des Vorsitzenden Herrn Sträßner mehrheitlich beschlossen und damit festgelegt:

 

Das Stadtplanungsamt wird beauftragt, die TOP 15 und 21 zusammenzufassen und die Überarbeitung im nächsten Bauausschuss vorzulegen.

 

Die hier vorgelegte Überarbeitung erfolgt nach Rücksprache mit dem Tiefbauamt , Stadtplanungsamt und dem Oberbürgermeister.