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Vorlage - IV/STR/40/1699/09  

Betreff: Antrag der Evangelischen Kirchgemeinde St. Michael im Evangelischen Kirchspiel Zeitz auf Zahlung eines verringerten Eigenanteils für das Haushaltsjahr 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Schulverwaltungs- und Kulturamt
SG Kindereinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Bildungsausschuss Vorberatung
23.03.2009 
Sitzung des Bildungsausschusses ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss Vorberatung
07.04.2009 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
16.04.2009 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
23.04.2009 
40. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/40/1699/09)

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt in seiner Sitzung am 23

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt in seiner Sitzung am 23.04.2009 dem Antrag der Evangelischen Kirchgemeinde St. Michael im Evangelischen Kirchspiel Zeitz vom 09.02.2009 auf Verringerung des Eigenanteils für die Defizitfinanzierung der evangelischen Kindertagesstätte, Bornpromenade 11 für das Haushaltsjahr 2008 um 10.236,11 €  nicht  zuzustimmen.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern

                                                                      in Tageseinrichtungen und Tagespflege des

                                                                      Landes Sachsen-Anhalt

                                                                      (Kinderförderungsgesetz – KiFöG)

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

Begründung:

 

„Wird eine Tageseinrichtung von einem freien Träger betrieben, erstattet die Leistungsverpflichtete (Stadt Zeitz) gemäß § 11 Abs. 4 KiFöG auf Antrag die für den Betrieb notwendigen Kosten abzüglich der Elternbeiträge sowie eines Eigenanteils des Trägers von in der Regel bis zu 5 v.H. der Gesamtkosten.“

 

Entsprechend dem vorgelegten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 sowie den beigefügten Originalrechnungen ergeben sich für die Kindertagesstätte

 

Einnahmen                                                                                                   in Höhe von               143.134,04 €              und

 

Ausgaben                                                                                                   in Höhe von              450.696,91 €.

 

Der Eigenanteil in Höhe von 5 v. H. Gesamtkosten beträgt                            22.534,85 €.

 

Somit ergibt sich ein Kostenerstattungsanspruch                             in Höhe von              285.028,02 €.

 

Insgesamt wurden bereits Mittel                                                        in Höhe von              284.200,00 €

ausgezahlt.

Damit sind an die  Kirchgemeinde                                                                                            828,02 €

nachzuzahlen.

 

Mit Schreiben vom 09.02.2009 teilt die Evangelische Kirchgemeinde im Evangelischen Kirchspiel Zeitz als Träger der Kindertagesstätte in der Bornpromenade 11 mit, dass sie auch im Jahr 2008 nicht in der Lage sind 5 % der Gesamtkosten  = 22.534,85 € als Eigenanteil aufzubringen.

Es ist ein Eigenanteil                                                                                     in Höhe von                    12.298,74 €

vorhanden.

Begründet wird der Antrag damit, dass die Kindertagesstätte keine Überschüsse erwirtschaftet.

 

Bei Berücksichtigung dieses Eigenanteils von                                                               12.298,74 €

wären                                                                                                                                                  11.064,13 €

an die Kirchgemeinde nachzuzahlen.

 

Diese Mittel sind im Haushaltsplan 2009 nicht eingeplant.

Da die Verringerung des Eigenanteils eine zusätzliche Belastung für den städtischen Haushalt bedeuten würde, ist der Antrag der Evangelischen Kirchgemeinde abzulehnen.