Vorlage - IV/STR/20/1721/09
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Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung Land Sachsen – Anhalt (GO LSA)
bereits gefasste Beschlüsse:
aufzuhebende Beschlüsse:
Begründung:
Um die Beteiligungen einer Kommune steuern und kontrollieren zu können, hat der Gesetzgeber in § 118 GO LSA die Kommunen verpflichtet, einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des öffentlichen und des privaten Rechts zu erstellen, jährlich fortzuschreiben und die Gemeinderatsmitglieder darüber zu informieren.
Der Beteiligungsbericht 2009 wird zur Erörterung und Kenntnisnahme in die Gremien des Stadtrates eingebracht (siehe Anlage).