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Vorlage - IV/STR/20/1726/09  

Betreff: Vorzeitiger Maßnahmebeginn für neue Investitionsmaßnahmen während der vorläufigen Haushaltsführung 2009
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Kämmerei
Haushaltswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
07.04.2009 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Anhörung
16.04.2009 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
23.04.2009 
40. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (IV/STR/20/1726/09)

Der Stadtrat beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht, den vorzeitigen Maßnahmebeginn für folgende

Der Stadtrat beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht, den vorzeitigen Maßnahmebeginn für folgende neue Investitionsmaßnahmen während der vorläufigen Haushaltsführung 2009:

 

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Ansatz 2009 in

58100.94000

Bau Schallschutzmauer

27.000

63000.94020

Fahrbahnerneuerung Kuhndorfer Straße

30.000

63000.95440

Erneuerung Fahrbahn u. Gehweg D.-Bonhoeffer-Straße

60.000

 

Summe

117.000

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            keine

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

 

Begründung:

 

Der in der Sitzung des Stadtrates am 18.12.2009 beschlossene Haushaltsplan der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2009 wurde durch die Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises mit Verfügung vom 20.02.2009 beanstandet und ist aufzuheben.

 

Aus diesem Grund befindet sich die Stadt Zeitz weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 96 GO LSA. Zur Realisierung dringender neuer Investitionsmaßnahmen und zur Sicherung der Finanzierung durch Fördermittel ist es notwendig, zeitnah mit den geplanten Maßnahmen zu beginnen. Da nach § 96 GO LSA der Beginn von neuen Investitionen während der vorläufigen Haushaltsführung nicht zulässig ist, muss vorbehaltlich einer Zustimmung durch die Kommunalaufsicht, welche noch einzuholen ist, durch den Stadtrat der vorzeitige Maßnahmebeginn und damit der vorzeitige Zugriff auf die entsprechenden Haushaltsmittel während der vorläufigen Haushaltsführung beschlossen werden.

 

Die Notwendigkeit ist im Einzelnen wie folgt begründet:

 

58100.94000 – Bau Schallschutzmauer

 

Dazu liegt dem Stadtrat eine ausführliche Einzelvorlage vor.

 

63000.94020 – Fahrbahnerneuerung Kuhndorfer Straße

63000.95440 – Erneuerung Fahrbau und Gehwege D.-Bonhoeffer-Straße

 

Aufgrund der enormen Winterschäden sind umfangreiche Reparaturleistungen an den Fahrbahnen zu erbringen, deren Kosten (ca. 8.000 und 9.000 ) aus dem Verwaltungshaushalt, Haushaltsstelle 63000.51070 Unterhaltung Gemeindestraßen zu finanzieren wären. Aufgrund des Gesamtzustandes der Fahrbahnen bzw. Gehwege ist mit weiteren Schäden zu rechnen. Aus diesem Grund sollen die Fahrbahnen/Gehwege schnellstmöglich (Mai/Juni 2009) erneuert werden, da dies wirtschaftlicher ist, als weitere Reparaturen auszuführen.

 

Nachrichtlich:

 

Die nachfolgenden Maßnahmen sind vertraglich gebundene Leistungen und dürfen n ach § 96 GO LSA während der vorläufigen Haushaltsführung begonnen werden.

 

63000.95080 – Planung und Straßenbau Badstubenvorstadt

 

Die Leistung ist vertraglich durch die OD -Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Bau Niederlassung Süd gebunden. Der geplante Baubeginn  wurde auf den 01.07.2009 festgelegt.

 

63000.95100 – Knotenausbau Kaufland

 

Die Leistung ist vertraglich durch die Kreuzungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Bau gebunden. Der Abschluss der Baumaßnahme ist für Juni 2009 festgelegt. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist der Kostenanteil der Stadt an den Landesbetrieb Bau zu zahlen.

 

63000.95140 – Kostenbeteiligung Flurbereinigungsverfahren (Ortsumgehung)

 

Gemäß abgeschlossenen Vertrag mit der Trägergemeinschaft sollen die Maßnahmen der Flurneuordnung im II. und III. Quartal realisiert werden. Die Kostenerstattung hat auf Antrag der Trägergemeinschaft vor Maßnahmebeginn zu erfolgen.

 

63000.95150 – Ersatzneubau Brücke Kuhndorfer Straße

 

Die Maßnahme wurde im Mehrjahresprogramm nach dem  Entflechtgesetz  für das Jahr 2009 eingeordnet. Bis April 2009 ist zur Beantragung der Fördermittel die Entwurfsplanung beim Landesverwaltungsamt einzureichen, um die Maßnahme im III. Quartal 2009 zur realisieren. Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn während der vorläufigen Haushaltsführung 2009 wurde in der Sitzung des Stadtrates am 26.03.2008 erteilt.