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Vorlage - IV/STR/074/0033/05  

Betreff: Beitrittsbeschluss zum 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2005 des SSBZ - Bescheid der Kommunalaufsichtsbehörde vom 26.10.2005
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtreinigungs- und Servicebetrieb
Federführend:SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
16.11.2005 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.12.2005 
14. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/074/0033/05)

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.   Der durch die Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises ausgesprochenen Bedingung zur Reduzierung des im 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2005 des Stadtreinigungs- und Servicebetriebes der Stadt Zeitz eingestellten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahme wird beigetreten.

 

2.   Der eingestellte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme in Höhe von 100 000 € wird um 56.655 € reduziert und somit auf 43.345 € neu festgesetzt.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            GO LSA, EigBG LSA, Betriebssatzung             

bereits gefasste Beschlüsse:              IV/0226/1808/05

                                                                      IV/0234/2209/05

aufzuhebende Beschlüsse:                            -

 

Begründung:

 

Entsprechend der Beschlusslage zur Aufnahme eines Darlehens zur Ersatzbeschaffung einer Kleinkehrmaschine wurde die Einzelkreditgenehmigung bei der Kommunalaufsicht angezeigt bzw. beantragt.

 

Gemäß § 1 Abs. 2 EigBG i.V. mit § 91 Abs. 3 GO LSA stellt eine Kreditaufnahme die letzte mögliche Finanzierung der Investition dar.

Somit wäre die notwendige Ersatzbeschaffung der Kleinkehrmaschine im Übrigen durch Kassenkredit zu finanzieren.

Daraus ergibt sich, dass eine Kreditgenehmigung in der beantragten Höhe durch die Kommunalaufsichtsbehörde nicht erteilt werden kann.

Der eingestellte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme in Höhe von 100.000 € wird um 56.655 € reduziert und somit auf 43.345 € neu festgesetzt.

 

Die Genehmigung wird wirksam durch einen Beitrittsbeschluss des Stadtrates der Stadt Zeitz. Dieser ist der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen, damit der 1. Nachtragswirtschaftsplan 2005 in diesem Wirtschaftsjahr nach Bekanntmachung noch in Kraft treten kann.