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Vorlage - V/STR/10/0130/09  

Betreff: 2. Änderung des Gebietsänderungsvertrages zur Eingemeindung der Gemeinde Luckenau in die Stadt Zeitz
ausgearbeitet von: FB Zentrale Dienste
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
03.12.2009 
Sitzung des Hauptausschusses zurückgezogen   

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 2

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 2. Änderung des Gebietsänderungsvertrages vom 15.01.2009 zur Eingemeindung der Gemeinde Luckenau in die Stadt Zeitz.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage: §§ 17 und 18 Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt (GO LSA) in der derzeitig gültigen Fassung   i. V. m. Artikel 1 § 2 Abs. 1 Nr.  2 dem Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

    

aufzuhebende Beschlüsse: keine

 

 

 

Begründung:

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Luckenau für das Haushaltsjahr 2009 wurde von der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises nicht genehmigt, da die Gemeinde kein ausgeglichenes Haushaltskonsolidierungskonzept vorliegen konnte.

In diesem Zusammenhang wurde die Gemeinde Luckenau gleichzeitig aufgefordert, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung die Hebesätze für die Grund – und Gewerbesteuer zumindest auf den Durchschnitt des Landes Sachsen – Anhalt anzupassen.

Am 03.06.2009 hat der Gemeinderat der Gemeinde Luckenau die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund – und Gewerbesteuer für 2009 und Folgejahre beschlossen.

Auf dieser Grundlage ändern sich die Steuerhebesätze wie folgt:

 

Grundsteuer     bisher    neu

Grundsteuer A    240 v. H.   290 v. H

Grundsteuer B    300 v. H.   376 v. H.

 

Gewerbesteuer   300 v. H.   323 v. H.

 

 

 

Da die vorgenannte Satzung die Grundlage für die Festsetzung der Steuersätze im Gebietsänderungsvertrag vom 15.01.2009 bis zum 31.12.2018 ist, muss der § 12 des Gebietsänderungsvertrages entsprechend geändert werden.

 

 

 


 

 

2. Änderung

 

Gebietsänderungsvertrag

Eingemeindung der Gemeinde Luckenau in die Stadt Zeitz

 

Auf Grund der §§ 17 und 18 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen–Anhalt (GO LSA) in der zurzeit geltenden Fassung haben der Gemeinderat der Gemeinde Luckenau am       ....................... und der Stadtrat der Stadt Zeitz am ....................... die 2. Änderung des Gebietsänderungsvertrages  vom  15.01.2009 beschlossen.

 

 

 

Artikel I

 

 

Der § 12 Steuersätze erhält folgende Fassung:

 

Bis zum 31.12.2018 werden die in der eingemeindeten Gemeinde Luckenau in der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund – und Gewerbesteuer der Gemeinde Luckenau 2009 und Folgejahre geltenden Steuerhebesätze beibehalten:

 

 

(1) Grundsteuer

 Grundsteuer A 290 vom Hundert

 Grundsteuer B 376 vom Hundert

 

(2) Gewerbesteuer 323 vom Hundert

 

 

 

 

Artikel II

 

Die 2. Änderung des Gebietsänderungsvertrages vom 15.01.2009 ist mit der Genehmigung des Burgenlandkreises als untere Kommunalaufsichtsbehörde und deren Bestimmungen im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes zu veröffentlichen.

 

Die 2. Änderung des Gebietsänderungsvertrages vom 15.01.2009 tritt am 01.01.2010 in Kraft.