Vorlage - V/STR/10/0130/09
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 2. Änderung des Gebietsänderungsvertrages vom 15.01.2009 zur Eingemeindung der Gemeinde Luckenau in die Stadt Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: §§ 17 und 18 Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt (GO LSA) in der derzeitig gültigen Fassung i. V. m. Artikel 1 § 2 Abs. 1 Nr. 2 dem Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Luckenau für das Haushaltsjahr 2009 wurde von der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises nicht genehmigt, da die Gemeinde kein ausgeglichenes Haushaltskonsolidierungskonzept vorliegen konnte.
In diesem Zusammenhang wurde die Gemeinde Luckenau gleichzeitig aufgefordert, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung die Hebesätze für die Grund – und Gewerbesteuer zumindest auf den Durchschnitt des Landes Sachsen – Anhalt anzupassen.
Am 03.06.2009 hat der Gemeinderat der Gemeinde Luckenau die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund – und Gewerbesteuer für 2009 und Folgejahre beschlossen.
Auf dieser Grundlage ändern sich die Steuerhebesätze wie folgt:
Grundsteuer bisher neu
Grundsteuer A 240 v. H. 290 v. H
Grundsteuer B 300 v. H. 376 v. H.
Gewerbesteuer 300 v. H. 323 v. H.
Da die vorgenannte Satzung die Grundlage für die Festsetzung der Steuersätze im Gebietsänderungsvertrag vom 15.01.2009 bis zum 31.12.2018 ist, muss der § 12 des Gebietsänderungsvertrages entsprechend geändert werden.
2. Änderung
Gebietsänderungsvertrag
Eingemeindung der Gemeinde Luckenau in die Stadt Zeitz
Auf Grund der §§ 17 und 18 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen–Anhalt (GO LSA) in der zurzeit geltenden Fassung haben der Gemeinderat der Gemeinde Luckenau am ....................... und der Stadtrat der Stadt Zeitz am ....................... die 2. Änderung des Gebietsänderungsvertrages vom 15.01.2009 beschlossen.
Artikel I
Der § 12 Steuersätze erhält folgende Fassung:
Bis zum 31.12.2018 werden die in der eingemeindeten Gemeinde Luckenau in der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund – und Gewerbesteuer der Gemeinde Luckenau 2009 und Folgejahre geltenden Steuerhebesätze beibehalten:
(1) Grundsteuer
Grundsteuer A 290 vom Hundert
Grundsteuer B 376 vom Hundert
(2) Gewerbesteuer 323 vom Hundert
Artikel II
Die 2. Änderung des Gebietsänderungsvertrages vom 15.01.2009 ist mit der Genehmigung des Burgenlandkreises als untere Kommunalaufsichtsbehörde und deren Bestimmungen im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes zu veröffentlichen.
Die 2. Änderung des Gebietsänderungsvertrages vom 15.01.2009 tritt am 01.01.2010 in Kraft.