Inhalt

Vorlage - V/STR/20/0137/09  

Betreff: Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2010
ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Haushalt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Finanzen
SG Haushalt
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
10.12.2009 
5. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/20/0137/09)

Der Stadtrat nimmt den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2010 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen zur Kenntnis und ve

Der Stadtrat nimmt den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2010 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen zur Kenntnis und verweist ihn zur Beratung in die Fachausschüsse.

 

Gesetzliche Grundlage:

 

Gesetzliche Grundlage:                             §94 Abs. 1 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt

bereits gefasste Beschlüsse:                             keine             

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

Begründung:

 

Die Haushaltssatzung bildet die Rechtsgrundlage für die Haushaltsführung eines Haushaltsjahres. Sie ist eine Rechtsnorm, die die Gemeinde zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Selbstverwaltung erlässt.

Der Haushaltsplan ist verbindliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er gibt einen Überblick über den Umfang des Finanzbedarfes sowie seine Deckung und Auskunft über die Finanzsituation der Gemeinde.