Vorlage - V/STR/20/0137/09
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Der Stadtrat nimmt den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2010 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen zur Kenntnis und verweist ihn zur Beratung in die Fachausschüsse.
Gesetzliche Grundlage: §94 Abs. 1 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Haushaltssatzung bildet die Rechtsgrundlage für die Haushaltsführung eines Haushaltsjahres. Sie ist eine Rechtsnorm, die die Gemeinde zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Selbstverwaltung erlässt.
Der Haushaltsplan ist verbindliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er gibt einen Überblick über den Umfang des Finanzbedarfes sowie seine Deckung und Auskunft über die Finanzsituation der Gemeinde.