Vorlage - V/STR/20/0138/09
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Der Stadtrat nimmt den vorliegenden Entwurf zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz von 2005 – 2012 für den Konsolidierungszeitraum 2010-2012 zur Kenntnis und verweist ihn zur Beratung in die Fachausschüsse.
Gesetzliche Grundlage: § 92 Abs. 2 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt
bereits gefasste Beschlüsse: IV/0175/1905/05
IV/STR/201/0313/06
IV/STR/201/0805/07
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt regelt im § 92, dass bei einem unausgeglichenen Haushalt ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu erarbeiten ist.
Die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes ist diesem Beschluss als Anlage beigefügt.