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Vorlage - V/STR/10/0139/09  

Betreff: Bekanntgabe der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 12.11.2009 - Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe Hhst. 2 06000 93510 - Kauf von Programmen
ausgearbeitet von: FB Zentrale Dienste
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
10.12.2009 
5. Sitzung des Stadtrates Zeitz zur Kenntnis genommen   

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:    § 62 Abs. 4 GO LSA

bereits gefasste Beschlüsse:   keine

aufzuhebende Beschlüsse:    keine

 

Begründung:

 

Der Stadtrat nimmt die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters (siehe Anlage) zur Kenntnis.