Vorlage - V/STR/10/0139/09
Betreff: |
Bekanntgabe der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 12.11.2009 - Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe Hhst. 2 06000 93510 - Kauf von Programmen ausgearbeitet von: FB Zentrale Dienste |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Informationsvorlage Stadt Zeitz |
Verfasser: | Fachbereich Zentrale Dienste |
Federführend: | Fachbereich Zentrale Dienste |
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Beratungsfolge: |
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Gesetzliche Grundlage:Gesetzliche Grundlage: § 62 Abs. 4 GO LSA
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Der Stadtrat nimmt die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters (siehe Anlage) zur Kenntnis.