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Vorlage - V/STR/20/0147/09  

Betreff: Bekanntgabe der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 06250.67200 Erstattung von Ausgaben gemeinsamer Verwaltungseinrichtungen
ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Finanzen
SG Haushalt
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Anhörung
10.12.2009 
5. Sitzung des Stadtrates Zeitz zur Kenntnis genommen   

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:  § 62 Abs. 4 GO LSA

bereits gefasste Beschlüsse: keine

aufzuhebende Beschlüsse:  keine

 

Begründung:

 

Der Oberbürgermeister bewilligt auf der Grundlage des § 62 Abs. 4 GO LSA die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 26.400,00 € bei der Haushaltsstelle 06250.67200 Erstattung von Ausgaben gemeinsamer Verwaltungseinrichtungen.

 

Nach Abrechnung der tatsächlichen Umlage 2008 ergab sich für die Stadt Zeitz eine Nachzahlung in Höhe von 26.429,00 €. Eine Nachzahlung wurde bei der Planung 2009 nicht berücksichtigt, sodass der Haushaltsansatz in der Haushaltsstelle 06250.67200 nicht ausreichend ist.

Da es sich bei der Buchung der VGem - Umlage um eine Bruttoveranschlagung handelt, ist in der Gegenhaushaltsstelle in der Einnahme 06200.16200 eine Mehreinnahme in gleicher Höhe zu verzeichnen.

 

Die Deckung der Mehrausgabe kann durch die Mehreinnahme erfolgen.