Vorlage - V/STR/65/0150/09
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Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Die Abwägung zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 59 „Eigenheimbau
am Cranachweg VI“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und
Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 12 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom
31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 59
„Eigenheimbau am Cranachweg VI“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und
dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 59 „Eigenheimbau am Cranachweg VI“ wird in der vorliegenden
Fassung gebilligt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Gesetzliche Grundlage: § 12 i.V.m. § 10 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: IV/STR/1698/2304/09 Aufstellungsbeschluss
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
Mit Beschluss des Stadtrates am 23.04.2009 wurde der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 59 „Eigenheimbau am Cranachweg VI“ gefasst.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB fand in der Zeit vom 25.05. – 26.06.2009 statt. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 20.05.2009 von dieser Auslegung benachrichtigt und entsprechend § 4 (1) BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 26.06.2009 aufgefordert. Die während dieses Zeitraums eingegangenen Stellungnahmen bildeten die Grundlage zur Erarbeitung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Begründung und des Umweltberichtes. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB fand in der Zeit vom 20.08. bis 21.09.2009 statt.
Aufgrund eines redaktionellen Fehlers auf der Planzeichnung musste die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wiederholt werden. Der Entwurf wurde in der Zeit vom 22.10. bis 24.11.2009 nach § 3(2) BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 19.10.2009 von der Auslegung benachrichtigt und mit gleichem Schreiben zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufgefordert, die bis zum 24.11.2009 abzugeben waren.
Die während der v.g. Fristen vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden in die vorliegende Abwägung aufgenommen und die Satzung erarbeitet.
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