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Vorlage - V/STR/65/0150/09  

Betreff: Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 59 - Eigenheimbau am Cranachweg VI
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
13.01.2010 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.01.2010 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
28.01.2010 
6. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0150/09)

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

-  Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

-  Der Durchführungsvertrag wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

-  Die Abwägung zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und

    sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß

    § 10 Abs. 1  BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 59 „Eigenheimbau

    am Cranachweg VI“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und

    Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

    Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-  Aufgrund des § 12 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom

    31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 59

    „Eigenheimbau am Cranachweg VI“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und

    dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes zum vorhabenbezogenen

    Bebauungsplan Nr. 59 „Eigenheimbau am Cranachweg VI“ wird in der vorliegenden

    Fassung gebilligt.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            § 12 i.V.m. § 10 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:              IV/STR/1698/2304/09 Aufstellungsbeschluss

 

aufzuhebende Beschlüsse:              -

 

 

Begründung:

 

 

Mit Beschluss des Stadtrates am 23.04.2009 wurde der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 59 „Eigenheimbau am Cranachweg VI“ gefasst.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB fand in der Zeit vom 25.05. – 26.06.2009 statt. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 20.05.2009 von dieser Auslegung benachrichtigt und entsprechend § 4 (1) BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 26.06.2009 aufgefordert. Die während dieses Zeitraums eingegangenen Stellungnahmen bildeten die Grundlage zur Erarbeitung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Begründung und des Umweltberichtes. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB fand in der Zeit vom 20.08. bis 21.09.2009 statt.

 

Aufgrund eines redaktionellen Fehlers auf der Planzeichnung musste die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wiederholt werden. Der Entwurf wurde in der Zeit vom 22.10. bis 24.11.2009 nach § 3(2) BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 19.10.2009 von der Auslegung benachrichtigt und mit gleichem Schreiben zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufgefordert, die bis zum 24.11.2009 abzugeben waren.

 

Die während der v.g. Fristen vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden in die vorliegende Abwägung aufgenommen und die Satzung erarbeitet.

 

Stammbaum:
V/STR/65/0150/09   Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 59 - Eigenheimbau am Cranachweg VI ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung   Fachbereich Technisches Zeitz   Beschlussvorlage Stadt Zeitz
V/STR/65/0208/10   Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 54 - Wochenendhaus im Bereich Gartenanlage Zangenberg II ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung   Fachbereich Technisches Zeitz   Beschlussvorlage Stadt Zeitz