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Vorlage - V/STR/65/0208/10  

Betreff: Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 54 - Wochenendhaus im Bereich Gartenanlage Zangenberg II
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Bezüglich:
V/STR/65/0150/09
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
31.03.2010 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
22.04.2010 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
29.04.2010 
9. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0208/10)

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

-  Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

-  Der Durchführungsvertrag wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

-  Die Abwägung zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und

    sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß

    § 10 Abs. 1  BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 54Wochenendhaus

    im Bereich Gartenanlage Zangenberg II“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung

    gegeben.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und

    Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

    Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-  Aufgrund des § 12 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom

    31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) sowie § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 85 BauO LSA vom

    20.12.2005 (GVBl. LSA 2005, S. 769) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan

    Nr. 54 „Wochenendhaus im Bereich Gartenanlage Zangenberg II“ bestehend aus

    der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit baugestalterischen

    Festsetzungen gemäß § 85 BauO LSA als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes zum vorhabenbezogenen

    Bebauungsplan Nr. 54Wochenendhaus im Bereich Gartenanlage Zangenberg II“

    wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            § 12 i.V.m. § 10 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:              IV/STR/61/0713/0706/07 Aufstellungsbeschluss

                                                                      IV/STR/61/1017/1001/08 Erweiterungsbeschluss

                                                                      IV/STR/61/1228/0307/08 Billigungs- und

Auslegungsbeschluss

 

aufzuhebende Beschlüsse:              -

 

 

Begründung:

 

 

Mit Beschluss des Stadtrates am 07.06.2007 wurde der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 54 „Wochenendhaus im Bereich Gartenanlage Zangenberg II“ gefasst.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB fand in der Zeit vom 22.11. – 28.12.2007 statt. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 02.12.2007 von dieser Auslegung benachrichtigt und entsprechend § 4 (1) BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 09.01.2008 aufgefordert.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde festgestellt, dass ein Teil des Vorhabens auf dem Nachbargrundstück realisiert werden soll.

Aus diesem Grund wurde am 10.01.2008 die Erweiterung des Geltungsbereiches im Stadtrat beschlossen.

Die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen bildeten die Grundlage zur Erarbeitung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Begründung und des Umweltberichtes. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB fand in der Zeit vom 21.08. bis 22.09.2008 statt.

 

Die während der v.g. Fristen vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden in die vorliegende Abwägung aufgenommen und die Satzung erarbeitet.

 

Stammbaum:
V/STR/65/0150/09   Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 59 - Eigenheimbau am Cranachweg VI ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung   Fachbereich Technisches Zeitz   Beschlussvorlage Stadt Zeitz
V/STR/65/0208/10   Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 54 - Wochenendhaus im Bereich Gartenanlage Zangenberg II ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung   Fachbereich Technisches Zeitz   Beschlussvorlage Stadt Zeitz