Vorlage - V/STR/65/0208/10
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Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Die Abwägung zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 54 „Wochenendhaus
im Bereich Gartenanlage Zangenberg II“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung
gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und
Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 12 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom
31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) sowie § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 85 BauO LSA vom
20.12.2005 (GVBl. LSA 2005, S. 769) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan
Nr. 54 „Wochenendhaus im Bereich Gartenanlage Zangenberg II“ bestehend aus
der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit baugestalterischen
Festsetzungen gemäß § 85 BauO LSA als Satzung beschlossen.
- Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 54 „Wochenendhaus im Bereich Gartenanlage Zangenberg II“
wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Gesetzliche Grundlage: § 12 i.V.m. § 10 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: IV/STR/61/0713/0706/07 Aufstellungsbeschluss
IV/STR/61/1017/1001/08 Erweiterungsbeschluss
IV/STR/61/1228/0307/08 Billigungs- und
Auslegungsbeschluss
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
Mit Beschluss des Stadtrates am 07.06.2007 wurde der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 54 „Wochenendhaus im Bereich Gartenanlage Zangenberg II“ gefasst.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB fand in der Zeit vom 22.11. – 28.12.2007 statt. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 02.12.2007 von dieser Auslegung benachrichtigt und entsprechend § 4 (1) BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 09.01.2008 aufgefordert.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde festgestellt, dass ein Teil des Vorhabens auf dem Nachbargrundstück realisiert werden soll.
Aus diesem Grund wurde am 10.01.2008 die Erweiterung des Geltungsbereiches im Stadtrat beschlossen.
Die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen bildeten die Grundlage zur Erarbeitung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Begründung und des Umweltberichtes. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB fand in der Zeit vom 21.08. bis 22.09.2008 statt.
Die während der v.g. Fristen vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden in die vorliegende Abwägung aufgenommen und die Satzung erarbeitet.
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