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Vorlage - V/STR/BM/0195/10  

Betreff: Verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2010 in der Stadt Zeitz
ausgearbeitet: FB Recht und Ordnungswesen, SG Sicherheit und Ordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
17.02.2010 
Sitzung des Bauausschusses    
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
04.03.2010 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
11.03.2010 
8. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/BM/0195/10)

Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2010:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2010:

 

Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass am

 

21.März 2010,

 

10.Oktober 2010,

 

05.Dezember 2010    und

 

19.Dezember 2010

 

in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.  

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            § 7 (1) Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land

                                                                      Sachsen-Anhalt (LöffZeitG LSA)

                                                                      § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

Begründung:

 

Nach § 7 (1) LöffZeitG LSA kann die zuständige Gemeinde erlauben, dass aus besonderem Anlass an höchstens vier Sonn- oder Feiertagen im Jahr Verkaufsstellen offen gehalten werden können. Der Verein für Stadtmarketing e.V. der Stadt Zeitz hat unter Beteiligung der betroffenen Händler und Handelseinrichtungen empfohlen, vier verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2010 zu beantragen. Hierbei sollen der 21.März aus Anlass des bevorstehenden Osterfestes, der 10.Oktober aus Anlass der Durchführung eines Herbstmarktes sowie die Adventsonntage 05.Dezember und 19.Dezember Berücksichtigung finden. Da für das Jahr 2010 bisher keine Ausnahmegenehmigungen zur Offenhaltung von Ladengeschäften beantragt wurden, kann eine Erlaubnis für diese Sonntage erteilt werden. Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke oder Handelszweige wird für das Jahr 2010 abgesehen.