Vorlage - V/STR/BM/0199/10
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Der Stadtrat beschließt anliegende Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Bürger/Innen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: §§ 6, 28, 33 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-
Anhalt (GO LSA)
§§ 1, 9, 10 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA)
Runderlass des Ministerium des Inneren des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.12.2008
bereits gefasste Beschlüsse: Entschädigungssatzung vom 29.11.2001
aufzuhebende Beschlüsse: Entschädigungssatzung vom 29.11.2001
Begründung:
1. Im Zuge der zum 01. Juli 2009 und 01. Januar 2010 vollzogenen Gemeindegebietsreform arbeiten alle Feuerwehren der Stadt Zeitz nach den gleichen Grundsätzen. Von diesem Handeln und dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitet ist eine Vereinheitlichung der Entschädigung für die geleistete ehrenamtliche Arbeit auf Grundlage einer einheitlichen Satzung notwendig.
2. Auf Grundlage §§ 6, 28, 33 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen - Anhalt (GO LSA), §§ 1, 9, 10 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen - Anhalt (BrSchG LSA) und des Runderlasses des Ministerium des Inneren des Landes Sachsen - Anhalt vom 17.12.2008 (MBl. LSA Nr. 47/2008 vom 29.12.2008) jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung wurde diese Satzung erarbeitet.
3. Die jeweilige Aufwandsentschädigung für Einsätze für die ehrenamtlich Tätigen steht im Einklang mit der bestehenden Kalkulationen sowie dem Hinweiserlass des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.08.2009 und wird auf deren Grundlage pauschal gewährt.
Anlage
- Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Bürger/Innen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz
- Synopse