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Vorlage - V/STR/STR/0200/10  

Betreff: Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit
ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion Die Linke.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Fraktion Die Linke
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
22.02.2010 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
04.03.2010 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
11.03.2010 
8. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/STR/0200/10)

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat fordert die Verwaltung und die stadteigenen Betriebe auf, bei der Beschaffung von Produkten und künftigen Ausschreibungen, darauf zu achten, dass die Produkte und verwendeten Materialien nicht durch ausbeuterische Kinderarbeit entstanden sind. Es wird empfohlen, bei der Ausschreibung von „gefährdeten“ Produkten künftig folgenden Passus aufzunehmen:

 

„Berücksichtigung finden nur Produkte und Materialien, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind. Bei Produkten die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtung nachzuweisen.“

 

Die Öffentlichkeit und die Geschäftspartner der Stadtverwaltung sind über den Beschluss zu informieren. Eigenbetriebe sollen angeregt werden, entsprechend zu verfahren.

Gesetzliche Grundlage: GO LSA

Gesetzliche Grundlage:           GO LSA

bereits gefasste Beschlüsse:  keine

aufzuhebende Beschlüsse:     keine

 

Begründung:

 

Weltweit gehen nach Schätzungen der internationalen Kinderhilfswerkes „terre des hommes“ bis zu 250 Millionen Kinder unter 14 Jahren einer regelmäßigen Arbeit nach, das sind 20 – 30 % aller Kinder.

Nach bereits zahlreichen internationalen Abkommen, die das Verbot von Zwangsarbeit und das Mindestalter für die Zulassung einer Beschäftigung regeln, sieht die ILO (Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen) nun eine Abschaffung von Kinderarbeit in einem abgestuften Zeitraum vor. Die unerträglichsten Formen der Kinderarbeit sollen sofort abgeschafft werden, danach sollen präventive Maßnahmen wie Ausbildung und Erziehung parallel zu einer weiteren schrittweise Abschaffung der Kinderarbeit ergriffen werden. Diese sofort abzuschaffenden Formen sind nach Artikel 3 der ILO-Konvention 182 – Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit – folgende:

 

a)      alle Formen der Sklaverei und sklaverei-ähnlicher Praktiken (Kinderhandel, Schildknechtschaft, Leibeigenschaft, Zwangsarbeit, Zwangsrekrutierung);

b)      Heranziehung zur Prostitution, Herstellung von Pornografie und pornografischen Darbietungen;

c)      Heranziehung zu unerlaubten Tätigkeiten, insbesondere Drogen und Drogenhandel;

d)      Arbeit, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet wird, voraussichtlich für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern schädlich ist (körperlicher, psychologischer oder sexueller Missbrauch; Arbeit unter Tage, unter Wasser, in gefährlichen Höhen oder beengten Räumen, mit gefährlichen Geräten oder schweren Lasten, in einer ungesunden Umgebung, bei langen Arbeitszeiten oder Nachtarbeit).

 

Mit der deutschen Ratifizierung der ILO-Konvention Nr. 182 am 18. April 2003 zur Ergreifung von Maßnahmen gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit sind die Kommunen aufgefordert, das nun geltende Recht in ihrem Verantwortungsbereich umzusetzen.

 

Die Stadtverwaltung muss sich seiner globalen Verantwortung für jetzige und künftige Generationen bewusst sein. Auf internationaler Ebene diskutieren die Kommunen Wege, die durch eigenes nachhaltiges Wirtschaften und durch die Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung die weltweit zukunftsfähige Entwicklung vorangetrieben werden kann. Mit der Ratifizierung der ILO-Konvention Nr.182 (Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen) hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, Maßnahmen gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu ergreifen. Im Rahmen der Bundestreue gilt diese Verpflichtung auch für die Kommunen.

 

Die Stadtverwaltung kann durch ein eindeutiges Signal der Ächtung ausbeuterischer Kinderarbeit Vorbild sein für andere private Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Großabnehmer. Damit schafft sie einen Anreiz für Produzenten und Händler, sich stärker als bisher mit dem Problem der Kinderarbeit auseinander zu setzen.