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Vorlage - V/STR/10/0209/10  

Betreff: Vorbereitung des Beitritts der Stadt Zeitz zur Kommunalen IT-Union e.G.
ausgearbeitet von: FB Zentrale Dienste
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
04.03.2010 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
11.03.2010 
8. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/10/0209/10)

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Vorbereitungen für einen zeitnahen Beitritt der Stadt Zeitz zur Kommunalen IT-Union e

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Vorbereitungen für einen zeitnahen Beitritt der Stadt Zeitz zur Kommunalen IT-Union e.G. zu treffen.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:              Gemeindeordnung für das LSA in der derzeitig gültigen Fassung

              § 44 Abs. 3, Nr. 9 i.V.m. §§ 116 ff                           

bereits gefasste Beschlüsse:                            keine

aufzuhebende Beschlüsse:                                          keine

 

Begründung:

 

Die Erwartungen der Bürger und der Wirtschaft an die von den Kommunen zu erbringenden Dienstleistungen steigen. Zugleich gewinnen die demographische Entwicklung sowie die kommunale Finanzsituation als begrenzende Faktoren der kommunalen Arbeit an Gewicht. Der Einsatz der Information- und Kommunikationstechnik (IuK) wird zunehmend zu einem zentralen Instrument, um diesen steigenden Anforderungen zu genügen und den Herausforderungen gewachsen zu sein.

 

Der ständige Wandel der rechtlichen Vorgaben und der technischen Entwicklungen machen es gerade für kleinere und mittlere Städte kaum noch möglich, isoliert funktionsfähige IuK-Strukturen aufzubauen und zu betreiben.

Auch innerhalb der Zeitzer Stadtverwaltung werden seit längerer Zeit strukturelle und konzeptionelle Veränderungen im IT-Bereich angestrebt. Da in den nächsten Jahren eine Vielzahl von Mitarbeitern auf Grund von Altersteilzeitvereinbarungen u.ä. aus dem Arbeitsprozess ausscheiden und unter Beachtung der Grundsätze der Haushaltskonsolidierung in der Regel diese Arbeitsplätze in der Kernverwaltung nicht wieder besetzt werden, müssen die Verwaltungsabläufe zukünftig speziell durch die Nutzung der IuK effektiver gestaltet werden.

Vor diesem Hintergrund gewinnen Überlegungen für eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der IuK immer mehr an Bedeutung.

Eine Möglichkeit dazu ist der Erwerb von Genossenschaftsanteilen an der Kommunalen IT-Union e.G.

Die Genossenschaft hat zum 01.01.2010 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen. Gründungsmitglieder sind die Landeshauptstadt Magdeburg, die Gemeinde Barleben und die Kommunale Informationsdienste GmbH (KID) Magdeburg.

 

Gegenwärtig prüfen zahlreiche Kommunen die Mitgliedschaft in der Genossenschaft.

Die obere Kommunalaufsichtsbehörde teilt dazu mit, dass es keine kommunalrechtlichen Bedenken gegen einen Beitritt von Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt in die Genossenschaft gibt.

Auch der Städte- und Gemeindebund des Landes Sachsen-Anhalt befürwortet diese Form der interkommunalen Zusammenarbeit im IuK-Bereich.

 

Zweck der Kommunalen IT-Union e.G. ist die umfassende Unterstützung ihrer Mitglieder zur wirtschaftlichen Versorgung mit IT-Dienstleistungen und IT-Leistungen und damit der Förderung der durch die Mitglieder verfolgten öffentlichen Zwecke durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb.

Während bei der Mitgliedschaft in einem Zweckverband das Recht und die Pflicht der beteiligten Kommunen, die übertragenen Aufgaben zu erfüllen und die dazu notwendigen Befugnisse auszuüben, auf den Zweckverband übergeben, ist mit dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen keine Aufgabenübertragung verbunden. Die Mitglieder sind frei in ihrer Entscheidung, ob und in welchem Umfang sie von der Möglichkeit, sich der Genossenschaft zu bedienen, Gebrauch machen.

 

Gegenstand des Unternehmens ist es hauptsächlich:

·         den Bedarf der Mitglieder einschließlich des gemeinsamen Einkaufs der erforderlichen Lieferungen und Leistungen zu erfassen und zu strukturieren

·         die Mitglieder zur wirtschaftlichen Optimierung der Nachfrage zu beraten

·         die Bereitstellung von IT-Diensten einschließlich der Erbringung informationstechnischer und beratender Dienstleistungen für Mitglieder sowie die Deckung des festgestellten Bedarfs der Mitglieder über die Dienstleistungsgesellschaft KID Magdeburg GmbH.

 

Bei der Gründung der Genossenschaft sowie deren Mitgliedschaft handelt es sich um eine privatrechtliche Form der interkommunalen Zusammenarbeit.

Die Beteiligung an der Kommunalen IT-Union setzt den einmaligen Erwerb eines Genossenschaftsanteils im Wert von 5.000,00 Euro voraus.

Außerdem ist die Zahlung eines jährlichen Beitrages in Höhe von 600,00 Euro erforderlich.