Vorlage - V/STR/10/0210/10
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Der Stadtrat beschließt die vorliegende 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte vom 13.08.2009.
Gesetzliche Grundlage: § 51 a GO LSA
bereits gefasste Beschlüsse: Beschluss zur Geschäftsordnung vom 13.08.2009 V/STR/10/0028/09
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Um einen flüssigeren Sitzungsablauf zu gewährleisten, sollen „Allgemeine Anfragen“ künftig am Ende der Sitzung behandelt werden.
Des Weiteren werden Tonaufzeichnungen auch in den Ausschusssitzungen erstellt.
1. Änderung
der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz,
seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte
Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat gemäß § 51 a Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in seiner Sitzung am 11.03.2010 folgende 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte vom 13.08.2009 beschlossen:
Artikel 1
Änderungen
§ 6 Sitzungsleitung und -verlauf
Der § 6, Abs.3 erhält folgenden neuen Wortlaut:
(3) Die Sitzungen des Stadtrates sollen in der Regel in folgender Reihenfolge durchgeführt werden:
I. Öffentlicher Teil (1. Teil)
a) Eröffnung der Sitzung,
b) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit,
c) Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung,
d) Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates,
e) Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates
f) Einwohnerfragestunde
g) Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse
h) Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters
i) Behandlung der Tagesordnungspunkte
j) Allgemeine Anfragen
II. Nicht öffentlicher Teil (2. Teil)
k) Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung
l) Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates
m) Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters
n) Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters
o) Behandlung der Tagesordnungspunkte
p) Allgemeine Anfragen
Schließung der Sitzung
§ 11 Geschäftsordnungsanträge
Der § 11 Abs. 1 erhält folgenden neuen Wortlaut:
(1) Folgende Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit gestellt werden:
a) Schluss der Debatte,
Jeder Stadtrat, der nicht selbst zur Sache gesprochen hat, kann diesen Antrag stellen. Wird ein solcher Antrag angenommen ist die Aussprache beendet und soweit vorliegend, ein Beschluss zu fassen.
b) Schluss der Rednerliste
Jeder Stadtrat, der nicht selbst zur Sache gesprochen hat, kann diesen Antrag stellen. Der Vorsitzende gibt zunächst die noch vorliegenden Wortmeldungen bekannt. Wird der Geschäftsordnungsantrag danach angenommen, dürfen nur noch die auf der Rednerliste stehenden Stadtratsmitglieder sprechen.
c) Verweisung an einen Ausschuss oder den Oberbürgermeister,
d) Absetzung einer Angelegenheit von der Tagesordnung oder Vertagung,
e) Festsetzung sowie Verlängerung und Verkürzung der Redezeit
f) Unterbrechung, Vertagung oder Beendigung der Sitzung,
g) Ausschluss oder Wiederherstellung der Öffentlichkeit,
h) Zurückziehung von Anträgen,
i) Antrag auf geheime Wahl,
j) Antrag auf namentliche Abstimmung,
k) Anhörung von Personen, insbesondere Sachverständigen,
l) Feststellung des Mitwirkungsverbotes eines Stadtratsmitgliedes,
m) Antrag auf Feststellung der Beschlussunfähigkeit des Stadtrates im Verlauf der Sitzung.
Der § 11 Abs. 4 erhält folgenden neuen Wortlaut:
(4) Der Vorsitzende erteilt dem Antragsteller das Wort zu einer kurzen Begründung. Gegen den Antrag darf nur ein weiterer Redner sprechen. Danach ist über den Antrag durch den Stadtrat zu entscheiden.
§ 12 Abstimmungen
Der § 12 Abs. 1 erhält folgenden neuen Wortlaut:
(1) Nach Schluss der Beratung lässt der Vorsitzende des Stadtrates abstimmen. Während der Abstimmung können keine weiteren Anträge gestellt werden. Anträge über die abgestimmt werden soll, sollen vor der Abstimmung im Wortlaut verlesen werden, sofern sie den Mitgliedern des Stadtrates nicht schriftlich vorliegen. Über jeden Antrag oder Beschlussvorschlag ist gesondert abzustimmen.
§ 16 Niederschrift
Im Abs. 5 wird Satz 3 gestrichen.
Artikel II
Inkrafttreten
Die 1. Änderung der Geschäftsordnung vom 13.08.2009 tritt mit Beschlussfassung in Kraft.