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Vorlage - V/STR/BM/0231/10  

Betreff: Vorbereitung der Auflösung des AZV Zeitzer Land
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bürgermeister
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
11.03.2010 
8. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/BM/0231/10)

Die Vertreter der Stadt Zeitz in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Zeitzer Land werden beauftragt, dem Ausschluss der Gemeinde Gutenborn aus dem Abwasserzweckverband Zeitzer Land zuzustimmen

Die Vertreter der Stadt Zeitz in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Zeitzer Land werden beauftragt, dem Ausschluss der Verbandsgemeinde Droyßig Zeitzer Forst (Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Droßdorf) aus dem Abwasserzweckverband Zeitzer Land zuzustimmen.

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            § 15 Abs. 2 GKG LSA

                                                                      § 11 Abs. 3 GKG LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:              -

aufzuhebende Beschlüsse: -

 

Begründung:

 

Die Abwasserentsorgung im Stadtgebiet der Stadt Zeitz muss künftig für alle bestehenden Abrechnungsgebiete aus einer Hand organisiert werden. Die Kleinteiligkeit der Abwasserwirtschaft hat bereits dazu geführt, dass für Bauvorhaben keinerlei Fördermittel mehr ausgereicht werden. Darüber hinaus zwingt uns die demografische Entwicklung dazu, die künftig noch notwendige Infrastruktur effektiv zu organisieren. Eine Zusammenfassung der drei bislang eigenständigen Abwasserorganisationen im Gebiet der Stadt Zeitz soll deshalb insbesondere die künftige Beitrags- und Gebührenentwicklung kostengünstig gestalten und gemeinsam Einspareffekte erschließen. Insoweit folgt diese gemeinsame Organisation der bereits vollzogenen Gebietsänderung.

 

Hierzu soll die Organisation der beiden parallel arbeitenden Verbände (AZV Maibachtal, AZV Zeitzer Land) und der Eigenbetrieb Abwasser künftig im Eigenbetrieb Abwasser zusammengefasst werden. Dadurch lassen sich für alle Beteiligten die gemeinsamen Ideen und Kräfte bündeln und die Gefahren für unabgestimmte Entscheidungen bei Kleinteiligkeit bannen.

 

Hierzu ist aber erforderlich, dass keine weitere Mitgliedsgemeinde außerhalb des Stadtgebietes Mitglied in einer dieser Organisationen ist. Dies trifft nur noch auf die Verbandsgemeinde Droyßig Zeitzer Forst (Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Droßdorf) zu, die Mitglied im AZV Zeitzer Land ist.

 

Gemäß § 15 Absatz 2 GKG LSA kann der Zweckverband binnen drei Monaten vom Wirksamwerden der Änderung an die neue Körperschaft ausschließen, wenn Gründe des öffentlichen Wohls nicht entgegenstehen.

 

Von der Stadt Zeitz soll eine einvernehmliche Auflösung des AZV Zeitzer Land angestrebt werden. Aufgrund der allseitigen Neuorganisation im Rahmen der Gebietsreform konnte noch kein Einvernehmen erzielt werden.

Da aber die kurze Frist von 3 Monaten zur einseitigen Durchsetzung bereits am 31.03.2010 abläuft, muss im Interesse der künftigen Entwicklung der Stadt Zeitz jetzt gehandelt werden.

 

Der Beschluss steht auch im öffentlichen Wohl, da die Effektivierung der Abwasserorganisation und die Schaffung größerer aber auch überschaubarer Organisationsformen erreicht wird. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt hat bereits in vielen Fällen solche Zusammenschlüsse unterstützt und honoriert. Neben dem hier geplanten Zusammenschluss haben sich der Eigenbetrieb der Gemeinde Elsteraue und der Abwasserzweckverband Hasselbach/Thierbach vor kurzem auch zu einer Organisationsform zusammengeschlossen. Die gewollte Aufnahme des Gebietes der ehemaligen Gemeinde Droßdorf in diesen Verband wurde bereits signalisiert.

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 13.08.2009 wurden Frau Margarete Späte, Frau Daniela Hofmann und Herr Klaus Rübestahl zu Vertretern in der Verbandsversammlung gewählt.

 

Gemäß § 11 Absatz 3 GKG LSA ist der Vertreter einer kommunalen Gebietskörperschaft an die Beschlüsse des ihn entsendenden Verbandsmitglieds gebunden.