Vorlage - V/STR/40/0249/10
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Der Hauptausschuss hat die Verwaltung beauftragt, eine Richtlinie zu erstellen, die die Bereitstellung von Freitischen nach Härtefallregelung Schulgesetz LSA regelt. Auf der Grundlage des § 72 a Schulgesetz LSA und vorliegender Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Magdeburg wurde durch die Verwaltung beiliegende Richtlinie zur Umsetzung der Freitischregelung einschließlich Antragsformular erarbeitet.
Gesetzliche Grundlage: Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt