Vorlage - V/STR/75/0253/10
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Der Stadtrat beschließt, dem Bescheid der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises vom 16.03.2010 beizutreten.
Gesetzliche Grundlage: Eigenbetriebsverordnung LSA
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz wird nach nochmaliger Verhandlung durch den Betriebsleiter bei der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises nur unter den nachfolgenden Auflagen genehmigt:
1. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Investitionen bzw. Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.434.000,00 € wird unter der Bedingung der Reduzierung um 287.023,00 €, somit in Höhe von 1.146.977,00 €, genehmigt.
2. Der Gesamtbetrag der festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.309.300,00 € ist in voller Höhe nach § 2 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 99 Abs. 4 GO LSA genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird in derselben Höhe von 2.309.300,00 € erteilt.
3. Die Genehmigung zum Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz wird wirksam durch einen Beitrittsbeschluss des Stadtrates der Stadt Zeitz, welcher der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen ist.
4. Gemäß § 2 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 137 GO LSA wird angeordnet, dass ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan bis zum 30.07.2010 zu erstellen ist, der die Abwasserbeseitigung Pirkau mit beinhaltet.
Um den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz für das laufende Wirtschaftsjahr handlungsfähig zu machen, lässt sich der Beitrittsbeschluss nicht umgehen.
Der Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2010 wird dem Stadtrat fristgemäß noch im 1. Halbjahr zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anlage
Bescheid der Kommunalaufsicht vom 13.03.2010