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Vorlage - V/STR/BM/0254/10  

Betreff: 1. Information zur Privatisierung der Wochenmärkte Platz der Deutschen Einheit und Neumarkt in Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Anhörung
22.04.2010 
Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   

Im Rahmen der Haushaltsdebatte 2010 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit die Privatisierung der Wochenmärkte in Zeitz Platz der Deutschen Einheit und Neumarkt vorgenommen werden, um eine Kostenreduzierung herbeizuführen

Im Rahmen der Haushaltsdebatte 2010 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit die Privatisierung der Wochenmärkte in Zeitz Platz der Deutschen Einheit und Neumarkt vorgenommen werden, um eine Kostenreduzierung herbeizuführen.

 

Ein Wochenmarkt ist eine wöchentlich regelmäßig stattfindende Marktveranstaltung, auf der vorwiegend frische Nahrungsmittel wie Obst, Gemüse, Kräuter, Milchprodukte, Fisch und Fleisch aber auch Bekleidung, Spiel- und Lederwaren angeboten werden können.

Zurzeit werden die Wochenmärkte durch die Kommune selbst organisiert. Von Montag bis Samstag auf dem Platz der Deutschen Einheit als „Gemischter Markt“ und Mittwoch findet „Grüner Markt“ auf dem Neumarkt statt.

 

Bei den Recherchen, die durch die Verwaltung vorgenommen wurde, ist festgestellt worden, dass verschiedene Städte eine Privatisierung der Märkte vorgenommen haben. In den Städten Bitterfeld/Wolfen werden die Märkte seit 2005 und Dessau/Roßlau seit 2006 nicht mehr von der Stadt betrieben. Es wurden gute, aber auch weniger gute Erfahrungen mit den privaten Betreibern gemacht.

In der Stadt Naumburg gab es im Jahr 1999 Überlegungen seitens der Verwaltung den Wochenmarkt zu privatisieren. Der Stadtrat hat dies letztlich abgelehnt. Momentan wird der Wochenmarkt in Naumburg weiter als öffentliche Einrichtung betrieben. Seit 1995 wird allerdings zwischen der Stadt Naumburg und einem privaten Bewerber für die Wochenmarktbetreibung ein Rechtsstreit darüber geführt, ob die Stadt gezwungen werden kann, dem Bewerber die Marktbetreibung nach seinen Wünschen zu gewähren.

 

In der Stadt Bitterfeld/Wolfen wurde mit Beschluss des Stadtrates ein weiterer Vertrag zur Durchführung der Wochenmärkte für weitere 3 Jahre abgeschlossen. Das heißt, der Betreiber schließt mit der Verwaltung einen entsprechenden Pachtvertrag für die genutzte Fläche ab. Hier sind es zwei Verträge, da in Wolfen Nord ebenfalls ein Wochenmarkt durch den Betreiber organisiert wird.

Die Vergabe erfolgte im Rahmen einer konkreten Ausschreibung durch die Verwaltung. So z.B. welche Produkte werden am Markt zugelassen, Pachtzins, Auflagen für Ordnung und Sauberkeit, bezüglich der Öffnungszeiten, der Reinigung, Versorgungsanlagen u.a.

 

In der Stadt Dessau/Roßlau wird der Wochenmarkt seit 2007 durch einen privaten Betreiber organisiert. (nicht derselbe wie in der Stadt Bitterfeld/Wolfen)

In dieser Stadt wurde über eine Bekanntmachung im Anzeigenblatt mitgeteilt, dass für die Durchführung des Wochenmarktes ein Betreiber gesucht wird. Das zu wurden die entsprechenden Forderungen der Verwaltung aufgezählt, wie Pachtzins, Konzeptvorstellung, zugelassene Produkte, Reinigung usw.

 

 

 

Dem Prüfauftrag aus dem Stadtrat folgend wäre eine Privatisierung der Wochenmärkte in der Stadt Zeitz grundsätzlich möglich.

 

Folgende grundlegende Rahmenbedingungen sind zu beachten:

 

1. Sollte eine Privatisierung der Wochenmärkte erfolgen, wird die Rückabwicklung gegen den Willen eines Bewerbers (Wochenmarkt wird wieder durch die Stadt betrieben) nicht möglich sein, denn die Verwaltung wäre dann in der Pflicht nachzuweisen, dass es die Kommune besser und vor allem finanziell günstiger leisten kann. (Bestandsschutz entfällt)

 

2. Mit der Vergabe an einen privaten Betreiber für den Wochenmarkt entfallen ein Teil der Arbeitsaufgaben in der Verwaltung, ein Teil der Kosten für die Reinigung, Papierkorbentleerung, Straßenbeleuchtung, Verbrauch für Strom, Wasser, Abwasser u.a. Die bisherigen Einnahmen durch die Marktbetreibung entfallen und können durch die Verpachtung nur zum Teil erlangt werden.

 

Dennoch sind im Haushalt weiter finanzielle Mittel vorzuhalten, denn nicht alle Kosten sind auf den Betreiber des Wochenmarktes unmittelbar umzulegen. So fallen z. B. Kosten für Personal (Abrechnung, Kontrollpflichten, Ablesungen) sowie anteilige Kosten für Straßenbeleuchtung, Papierkorbentleerung, Strom, Wasser, Abwasser, Reinigung, Winterdienst für Nutzungen außerhalb des Marktes sowie eigene Veranstaltungen an, die mit den Einnahmen nicht gedeckt werden können. Teilweise stehen die Betriebskosten auch nicht im Zusammenhang mit dem eigentlichen Marktgeschehen.

 

3. Der Betreiber handelt nach Privatrecht und kann über die Teilnahme örtlicher Händler selbst bestimmen.

 

 

 

Im nächsten Schritt werden nun genauere Berechnungen vorgenommen und die weiteren Verfahrensschritte geprüft und vorbereitet.