Vorlage - V/STR/65/0277/10
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Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 – 2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße“ die planerischen Voraussetzungen zur Festsetzung eines Sondergebietes für die Ansiedlung einer Freiflächen- photovoltaikanlage zu schaffen.
Gesetzliche Grundlage: § 2 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: IV/STR/61/1902/09 Aufstellungsbeschluss B-Plan 16 -2
Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und
Moskauer Straße“
V/STR/61/0034/1709/09 Billigungs- und Auslegungsbeschluss
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
Seitens des Eigentümers des Grundstückes, Flurstück 104/1 der Flur 6, Gemarkung Zeitz liegt der Verwaltung mit Schreiben vom 12.04.2010 der Antrag vor, auf dem Gebiet des Geltungsbereiches des sich derzeit im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 16 – 2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße“ eine Freiflächenphotovoltaikanlage anzusiedeln.
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist das Areal als gemischte Baufläche ausgewiesen.
Der zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr 16 – 2 entspricht der Darstellung im FNP und wird aus diesem entwickelt. Die Schaffung des Planungsrechtes zur Errichtung einer großflächigen Photovoltaikanlage bedingt die Änderung des Flächennutzungsplanes für den benannten Bereich, da diese nicht aus dem FNP abgeleitet werden kann. Die beabsichtigte Nutzung ist laut § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als sonstiges Sondergebiet darzustellen.
Entsprechend § 13a BauGB kann ein Bebauungsplan der Innenentwicklung, der von Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt wird. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Auf Grund der jüngsten Anfragen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen im Rahmen des Konzeptes zur energetischen Stadterneuerung wurde das Landesverwaltungsamt, Referat Raumordnung und Landesentwicklung um die raumordnerische Beurteilung gebeten. Ein Antwortschreiben steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch aus.