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Vorlage - V/STR/20/0303/10  

Betreff: Entlastung des Bürgermeisters zur Jahresrechnung für das Jahr 2008 für die Gemeinde Theißen
ausgearbeitet: Fachbereich Finanzen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Finanzen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
01.06.2010 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
10.06.2010 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Vorberatung
17.06.2010 
10. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/20/0303/10)

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1. Der Stadtrat bestätigt die Jahresrechnung für das Jahr 2008 der ehemaligen

    Gemeinde Theißen.

 

2. Aufgrund des geprüften und festgestellten Ergebnisses der Jahresrechnung der

    ehemaligen Gemeinde wird dem Bürgermeister die Entlastung gemäß

    § 170 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt erteilt.

 

 

Gesetzliche Grundlage: § 170 Abs

Gesetzliche Grundlage:  § 170 Abs. 3 GO LSA

 

Begründung:

 

 

Gemäß § 170 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt entscheidet der Gemeinderat mit der Bestätigung der Jahresrechnung zugleich über die Entlastung des Bürgermeisters.

Bei der Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 wurde durch die Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises davon ausgegangen, dass für die Entlastungsbeschlüsse der vorgenannten ehemaligen Gemeinden eine formelle Rechtswidrigkeit auf Grund von Verstößen gegen das Mitwirkungsverbot nach § 31 Abs. 1 GO LSA  vorliegt.

 

Auch bei der Beschlussfassung zur Jahresrechnung der ehemaligen Gemeinde Theißen für 2008 nahm der Bürgermeister an der Abstimmung teil, der Beschluss ist demzufolge entsprechend § 31 Abs. 6 GO LSA unwirksam.

Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen hat in seiner Sitzung am 18.12.2009 die Jahresrechnung für das Jahr 2008 bestätigt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

 

Über die Jahresrechnungen und Entlastungen der übrigen ehemaligen Mitgliedsgemeinden für 2008 hat bereits der Stadtrat entschieden.

 

Mit dem Zeitpunkt der Eingemeindung tritt die Stadt Zeitz die Rechtsnachfolge der ehemaligen Gemeinde an.

Dem Jahr 2007 entsprechend, soll der Stadtrat der Stadt Zeitz den Entlastungsbeschluss 2008  für die Gemeinde Theißen erneut fassen.