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Vorlage - V/STR/65/0304/10  

Betreff: Bekanntgabe der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur außerplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 02.63000.94050 Straßenbau Kurze Straße im Ortsteil Theißen
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Straßenbau und Verkehr
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
17.06.2010 
10. Sitzung des Stadtrates Zeitz zur Kenntnis genommen   

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                 § 62 Abs. 4 GO LSA                        

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

 

I n h a l t:

 

 

Der Oberbürgermeister bewilligt auf der Grundlage des § 62 Abs. 4 GO LSA die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 27.800,00 bei der Haushaltsstelle 02.63000.94050 Straßenbau Kurze Straße im Ortsteil Theißen.

 

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung war der Einbau einer Heizungsanlage in der Schule Theißen mit Förderung über das Konjunkturpaket II geplant.

Am 26.11.2009  beschloss der Gemeinderat Theißen die Fördermittel für den Ausbau der Kurzen Straße in Theißen zu verwenden, nicht wie geplant für den Einbau der Heizungsanlage.

Eine außerplanmäßige Ausgabe macht sich erforderlich, da Gemeindestraßen gemäß GemHVO (Gliederungs- und Gruppierungsvorschriften) im Abschnitt 63000 ausgewiesen sind.

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz wurde am 26.04.2010 rechtskräftig. Während der vorläufigen Haushaltsführung war ein Stadtratsbeschluss zur Bewilligung einer über – bzw. außerplanmäßigen Ausgabe nicht möglich.

Der Straßenbau Kurze Straße in Theißen wird über das Konjunkturpaket II gefördert, aus diesem Grund ist es notwendig die Maßnahme im Haushaltsjahr 2010 abzuschließen.

Mit der Vergabe der Planungsleistung wurde bereits im März 2010 begonnen.

Um die Anordnungen formell richtig durchführen zu können, war eine Eilentscheidung nach § 62 Abs. 4 Satz 1 GO LSA notwendig.