Vorlage - V/STR/40/0347/10
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Gesetzliche Grundlage: § 62 Abs. 4 GO LSA
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Auf Grund der Dringlichkeit wurde der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 10.08.2010 über die Vorbereitung der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur Bewilligung der außerplanmäßigen Ausgaben auf der Haushaltsstelle 2.56200.94100.400 – Rekonstruktion / Neubau Sportplatz – informiert.
Darüber hat der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss mit folgendem Ergebnis abgestimmt:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO LSA ausgeschlossen: 0
Der Stadtrat nimmt die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters (siehe Anlage) zur Kenntnis.