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Vorlage - V/STR/40/0347/10  

Betreff: Bekanntgabe der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 2.56200.94100.400 - Rekonstruktion / Neubau Sportplatz Theißen
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
Sachgebiet Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Anhörung
30.09.2010 
12. Sitzung des Stadtrates Zeitz zur Kenntnis genommen   

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            § 62 Abs. 4 GO LSA

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

Begründung:                                                       

 

Auf Grund der Dringlichkeit wurde der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 10.08.2010 über die Vorbereitung der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur Bewilligung der außerplanmäßigen Ausgaben auf der Haushaltsstelle 2.56200.94100.400 – Rekonstruktion / Neubau Sportplatz – informiert.

 

Darüber hat der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss mit folgendem Ergebnis abgestimmt:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:              7

davon anwesend:                                          6

Ja-Stimmen:                                                         5

Nein-Stimmen:                                          0

Stimmenthaltungen:                                           1

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO LSA ausgeschlossen:               0

 

Der Stadtrat nimmt die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters (siehe Anlage) zur Kenntnis.