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Vorlage - V/STR/65/0357/10  

Betreff: "Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht der Stadt Zeitz" - Straßenreinigungssatzung -
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Zangenberg Vorberatung
Bauausschuss Vorberatung
13.10.2010 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Pirkau Vorberatung
18.10.2010 
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau zurückgestellt   
Ortschaftsrat Würchwitz Vorberatung
19.10.2010 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Nonnewitz Vorberatung
18.10.2010 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz abgelehnt   
Ortschaftsrat Luckenau Vorberatung
20.10.2010 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Theißen Vorberatung
21.10.2010 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen abgelehnt   
Ortschaftsrat Geußnitz Vorberatung
26.10.2010 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz abgelehnt   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
04.11.2010 
Gemeinsame Sitzung des Hauptausschusses sowie des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Kayna Vorberatung
Stadtrat Zeitz Entscheidung
11.11.2010 
13. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0357/10)

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt auf der Grundlage der §§ 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05

 

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die „Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz“ - Straßenreinigungssatzung.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                     §§ 47 und 50 des Straßengesetzes LSA vom 06.07.1993

                                                               in der jeweils zur Beschlussfassung geltenden

                                                               Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:     Straßenreinigungssatzung der Stadt Zeitz vom

                                                                25.02.1993

 

aufzuhebende Beschlüsse:             

Straßenreinigungssatzung der Stadt Zeitz vom 25.02.1993

                                                                      der Gemeinde Luckenau vom 12.12.1995

              Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Kayna vom 21.10.1999

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

§ 1

Die Satzung bezieht das gesamte Stadtgebiet sowie die Ortschaften Zangenberg, Luckenau, Würchwitz, Geußnitz und Kayna ein. Da (infolge der Gebietsänderung) die neu hinzugekommenen Ortschaften Würchwitz und Geußnitz über keine eigene Straßenreinigungssatzung verfügen, besteht hierzu dringender  Regelungsbedarf. Aufgrund der Rechtsentwicklung bedürfen einige Teile der vorhandenen Satzungen aus den weiteren Ortsteilen der Änderung. Gleichzeitig bestehen zwischen den einzelnen Satzungen nur geringfügige Unterschiede.

 

 

§ 9

Die Durchführung des Winterdienstes wurde bisher bis 6.00 Uhr  festgelegt.

Die Erfahrungen des letzten Winters haben gezeigt, dass eine Verschiebung der räumlichen und zeitlichen Grenzen der Schneeräum- und Streupflicht erforderlich ist.

Die Anpassung der Zeiten erfolgt auf der Grundlage der Mustersatzung und den Hinweisen des Kommunalen Schadensausgleiches (KSA), sodass die rechtliche Voraussetzung hierzu gegeben ist.

 

§ 11

Die bisherige Fassung der Ordnungswidrigkeiten war ungenau und ist neu zu fassen.

 

 

Anlage 1

Straßenverzeichnis im Anschlussgebiet mit entsprechender Reinigungsklasse

 

Im Zusammenhang mit der textlichen Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung wurde die Anlage 1 bezüglich notwendiger Veränderungen überprüft.

Entsprechend vorgenommener Widmungen bzw. Entwidmungen von Straßen wurden in der  Anlage 1 Straßen aufgenommen  bzw. gelöscht.

 

Aufgrund  vorgebrachter Anliegen von Grundstückseigentümern erfolgte eine Überprüfung mit dem Ergebnis von Neuzuordnungen von Reinigungsklassen bei einigen Straßen.

Auch machten sich einige textliche Änderungen bei der Bezeichnung der Straßen erforderlich, um den betreffenden Straßenabschnitt genau zu definieren.

 

Alle nicht dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegenden Straßen werden nicht mehr gesondert aufgeführt.

 

 

Anlage 2

Reinigungsklassen

 

Diese Anlage stellt eine übersichtliche Tabelle dar, in welcher die einzelnen Reinigungsklassen sowie die Reinigungshäufigkeit und der jeweils Reinigungspflichtige auf einen Blick erkennbar sind.

 

 

Anlage

Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung

Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung