Vorlage - V/STR/65/0357/10
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die „Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz“ - Straßenreinigungssatzung.
Gesetzliche Grundlage: §§ 47 und 50 des Straßengesetzes LSA vom 06.07.1993
in der jeweils zur Beschlussfassung geltenden
Fassung
bereits gefasste Beschlüsse: Straßenreinigungssatzung der Stadt Zeitz vom
aufzuhebende Beschlüsse:
Straßenreinigungssatzung der Stadt Zeitz vom 25.02.1993
„ der Gemeinde Luckenau vom 12.12.1995
Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Kayna vom 21.10.1999
Begründung:
§ 1
Die Satzung bezieht das gesamte Stadtgebiet sowie die Ortschaften Zangenberg, Luckenau, Würchwitz, Geußnitz und Kayna ein. Da (infolge der Gebietsänderung) die neu hinzugekommenen Ortschaften Würchwitz und Geußnitz über keine eigene Straßenreinigungssatzung verfügen, besteht hierzu dringender Regelungsbedarf. Aufgrund der Rechtsentwicklung bedürfen einige Teile der vorhandenen Satzungen aus den weiteren Ortsteilen der Änderung. Gleichzeitig bestehen zwischen den einzelnen Satzungen nur geringfügige Unterschiede.
§ 9
Die Durchführung des Winterdienstes wurde bisher bis 6.00 Uhr festgelegt.
Die Erfahrungen des letzten Winters haben gezeigt, dass eine Verschiebung der räumlichen und zeitlichen Grenzen der Schneeräum- und Streupflicht erforderlich ist.
Die Anpassung der Zeiten erfolgt auf der Grundlage der Mustersatzung und den Hinweisen des Kommunalen Schadensausgleiches (KSA), sodass die rechtliche Voraussetzung hierzu gegeben ist.
§ 11
Die bisherige Fassung der Ordnungswidrigkeiten war ungenau und ist neu zu fassen.
Anlage 1
Straßenverzeichnis im Anschlussgebiet mit entsprechender Reinigungsklasse
Im Zusammenhang mit der textlichen Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung wurde die Anlage 1 bezüglich notwendiger Veränderungen überprüft.
Entsprechend vorgenommener Widmungen bzw. Entwidmungen von Straßen wurden in der Anlage 1 Straßen aufgenommen bzw. gelöscht.
Aufgrund vorgebrachter Anliegen von Grundstückseigentümern erfolgte eine Überprüfung mit dem Ergebnis von Neuzuordnungen von Reinigungsklassen bei einigen Straßen.
Auch machten sich einige textliche Änderungen bei der Bezeichnung der Straßen erforderlich, um den betreffenden Straßenabschnitt genau zu definieren.
Alle nicht dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegenden Straßen werden nicht mehr gesondert aufgeführt.
Anlage 2
Reinigungsklassen
Diese Anlage stellt eine übersichtliche Tabelle dar, in welcher die einzelnen Reinigungsklassen sowie die Reinigungshäufigkeit und der jeweils Reinigungspflichtige auf einen Blick erkennbar sind.
Anlage
Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung
Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung