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Vorlage - V/STR/40/0370/10  

Betreff: Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
Sachgebiet Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
11.10.2010 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
04.11.2010 
Gemeinsame Sitzung des Hauptausschusses sowie des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
11.11.2010 
13. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/40/0370/10)

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 11

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 11.11.2010

 

1.              die Schließung der Grundschule „Am Schwanenteich“ ab 01.08.2012

              mit auslaufender Beschulung.

 

2.              die Veränderung der Schulbezirke der Grundschulen ab 01.08.2011 beginnend

              ab der 1. Klasse und für Quereinsteiger laut Anlage 8 Schulbezirke.

 

3.              die Veränderung der Schulbezirke der Sekundarschulen ab 01.08.2011

              laut Anlage 8 Schulbezirke.

 

4.              Für die 4. Klassen der Grundschule „Am Schwanenteich“ erfolgt der Übergang

              zur Sekundarschule nach den bisherigen Schulbezirken bis zum Ende der

              auslaufenden Beschulung.

Gesetzliche Grundlage:

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung

der Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz

 

> GLIEDERUNG

 

 

1.               Die Stadt Zeitz als Schulträger

1.1.              Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz             

1.2.              Aufgaben als Schulträger

 

2.              Sachstand Schulentwicklungsplanung 2009/10 bis 2013/14

 

3.              Schulstandort Grundschule / Sekundarschule „Am Schwanenteich“

3.1.              Raumsituation

3.2.              Verschärfung der Raumsituation

 

4.              Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2009/10 bis 2013/14

              ab 01.08.2011 für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz

4.1.             Weiterführung des Schulgebäudes am Schwanenteich

als Sekundarschule

4.2.             Verfahrensweg zur Weiterführung als Sekundarschule

4.3.             Beteiligungsverfahren

4.4.             Veränderung der Schulbezirke im Grundschulbereich

4.5.             Veränderungen im Bereich der Sekundarschulen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.              Die Stadt Zeitz als Schulträger

 

1.1.               Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz

 

Die Stadt Zeitz ist Träger von 8 Grundschulen und 2 Sekundarschulen

(Übersicht der Schülerzahlen s. Anlage 1 und Anlage 2)

 

·         Grundschule Bergsiedlung, Zeitz Platanenweg 32

·         3. Grundschule, Zeitz Pestalozzistraße 5

·         Grundschule „Am Schwanenteich“,  Zeitz Rasberger Straße 2

·         Grundschule „Zeitz- Ost“, Gustav-Mahler-Straße 14

·         Grundschule Zeitz-Rasberg, Karl-Marx-Straße 31

·         8. Grundschule, Zeitz  Auf dem Schlagstück 11 

·         Grundschule Nonnewitz  OT Nonnewitz, Hauptstraße 16

·         Grundschule „Schnaudertal“, OT Kayna, Kirchplatz 2

 

Von den ehemals 5 Sekundarschulen konnten aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen auf der Grundlage der Beschlüsse des Stadtrates zur Schulentwicklungsplanung nur noch

2 Sekundarschulen im Bestand gesichert werden.

 

·         Sekundarschule III Schillerstraße

·         Sekundarschule „Am Schwanenteich“ Rasberger Straße

 

Beide Schulen sind Doppelschulen und jeweils im Schulgebäude gemeinsam mit einer Grundschule untergebracht.

Die Grundschule und die Sekundarschule „Am Schwanenteich“ nutzen gemeinsam die auf dem Schulgrundstück vorhandene Turnhalle.

Die 3. Grundschule und die Sekundarschule III verfügen jeweils über eine separate Turnhalle.

 

 

1.2.              Aufgaben als Schulträger

 

Aus der Schulträgerschaft ergeben sich gemäß Schulgesetz LSA folgende Aufgaben:

 

·         Schulträger haben das Schulangebot und die Schulanlagen im erforderlichen Umfang vorzuhalten,

·         Ausstattung der Schulanlagen und Schulgebäude sowie ordnungsgemäße Unterhaltung der Schulanlagen und Finanzierung der damit im Zusammenhang stehenden Kosten,

·         Schulträger stellt das in der Schule tätige Verwaltungspersonal (Hausmeister, Schulsachbearbeiter)

·         Aufhebung und Einschränkung des Schulangebots unter Berücksichtigung der Ziele der Schulentwicklungsplanung,

·         Festlegung von Schulbezirken in Abstimmung mit der Schulbehörde,

·         Sicherung einer warmen Vollwertmahlzeit für die Schüler

 

 

2.              Sachstand Schulentwicklungsplanung 2009/10 bis 2013/14

 

Der zurzeit gültige Schulentwicklungsplan für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz

ist Bestandteil der Schulentwicklungsplanung des BLK als Träger der Schulentwicklungs-

planung für den Zeitraum 2009/10 bis 2013/14.

Die Planungsabsichten der Stadt Zeitz wurden am 06.11.2008 im Stadtrat beschlossen.

Für die Grundschulen Nonnewitz und Kayna erfolgte die Beschlussfassung in den

Gemeinderatssitzungen der damaligen Gemeinden.

Im Rahmen der Eingemeindung hat die Stadt Zeitz die Schulträgerschaft der beiden

Grundschulen übernommen.

 

Gesetzliche Grundlage für die Schulentwicklungsplanung ist die Verordnung zur

Schulentwicklungsplanung vom 22.09.2008.

 

Eckpunkte der Verordnung

 

Grundschulen                            Mindestschülerzahl 60   

                                          Ausnahmen zum Führen einer Grundschule sind zulässig,

                                          wenn am Schulstandort keine weitere Grundschule vorhanden

                                          ist. Entstehen im Zuge der Gemeindegebietsreform im

ländlichen Raum Mehrfachstandorte von Grundschulen, können Grundschulen an betroffenen ehemaligen Einzelstandorten fortgeführt werden, wenn die Mindestschülerzahl von 40 erreicht ist.

                                                       

Sekundarschulen              Mindestschülerzahl 240

                                          An Mehrfachstandorten mit bis zu 4 Sekundarschulen kann die

                                          Mindestschülerzahl von 240 an einer Sekundarschule um bis

                                          zu 60 Schüler unterschritten werden.                          

 

Laut VO können neue Schulen in die Schulentwicklungsplanung aufgenommen werden, wenn der Schulträger mindestens für 5 Jahre im Voraus folgende Zügigkeitsrichtwerte nachweist.

 

Grundschulen                             größer als 2               (pro Schuljahrgang mindestens 30 Schüler)

Sekundarschulen               größer als 2              (pro Schuljahrgang mindestens 40 Schüler)

 

Mit der Beschlussfassung im Stadtrat am 06.11.2008 erfolgte eine Veränderung der Schulbezirke der Grundschule „Am Schwanenteich“ und der Grundschule Zeitz-Rasberg.

Diese Veränderung  der Schulbezirke insbesondere für die Grundschule „Am Schwanenteich“, die sich im gleichen Gebäude mit der Sekundarschule befindet, war notwendig, da die räumliche Situation im Schulgebäude an ihre Grenzen stößt.

So wurden Straßen aus dem Schulbezirk der Grundschule „Am Schwanenteich“ ab dem Schuljahr 2009/10 dem Schulbezirk der Grundschule Zeitz-Rasberg zugeordnet.

 

Da die Schülerzahlen der Grundschule Zeitz-Rasberg eine rückläufige Tendenz aufwiesen, erfolgte mit der Veränderung auch gleichzeitig eine Stärkung der Grundschule

Zeitz-Rasberg.

Die Schulbezirke der Sekundarschulen wurden unter Berücksichtigung der Bildung der Einheitsgemeinde ergänzt.

 

 

3.              Schulstandort Grundschule / Sekundarschule „Am Schwanenteich“

3.1.               Raumsituation

 

Da Grundschule und Sekundarschule in einem Schulgebäude untergebracht sind, traten in den vergangenen Jahren immer wieder Probleme in der Raumaufteilung der beiden Schulen auf.

 

Durch gute interne Abstimmung zwischen beiden Schulen und in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich und mit dem Landesverwaltungsamt konnte die Raumproblematik  immer gelöst werden, die letztlich aber immer mit Einschränkungen für beide Schulen verbunden war.

Trotz mehrfacher Veränderung des Schulbezirkes der Grundschule „Am Schwanenteich“ mit dem Ziel eine weitere räumliche Entlastung herbeizuführen und die Grundschule perspektivisch einzügig zu führen, hat sich die Raumsituation weiter verschärft.

3.2.               Verschärfung der Raumsituation

 

Als Ursachen der weiteren Verschärfung der Raumsituation sind vor allem folgende Gründe zu nennen:

 

a) Verstärkte Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

 

Die verstärkte Aufnahme und die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf  im gemeinsamen Unterricht sowohl an der Sekundarschule als auch an der Grundschule (ab 01.08.2010 erstmals 5 Schüler) stellt neue Anforderungen an das Raumkonzept der Schulen.

 

Ab Schuljahr 2010/11 werden in der Sekundarschule 16 Klassen beschult. Dazu lernen ab diesem Schuljahr in der Sekundarschule 11 Schüler in allen Klassenstufen mit verschiedenen Förderschwerpunkten. So muss für einzelne Schüler stundenweise eine Förderung im Einzelunterricht in einem separaten Raum mit einer zusätzlichen Lehrkraft erfolgen.

 

Auch der Sportunterricht gestaltet sich zunehmend schwieriger, da Grundschule und Sekundarschule die Turnhalle gemeinsam nutzen müssen. Durch die Integration von Schülern mit Körperbehinderung und sozial-emotionalen Einschränkungen und die  Zunahme der Schüler mit ADHS ist der Sportunterricht mit einer hohen Schülerzahl aus pädagogischer Sicht nicht mehr optimal und die Übungsphasen an den Geräten werden immer kürzer.         

     

Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention durch Bundesrat und 

Bundestag ist der Anspruch auf gemeinsamen Unterricht noch bekräftigt worden.

     

Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Schüler im gemeinsamen Unterricht

weiter ansteigt.

 

 

b) Unterrichtsorganisatorische Veränderungen

 

Nach dem aktuellen Lehrplan muss eine Aufteilung der 16 Klassen der Sekundarschule

in Lerngruppen in den Fächern

 

·         Hauswirtschaft/Technik mit Schuljahr 2010/11 bereits ab Klasse 5

·         Französisch/Wahlpflichtkurs

·         Religion/Ethik

·         Computerkurs (4 neue Lerngruppen)

      

erfolgen. Eine  Aufteilung in Lerngruppen ist aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund der Raumsituation nicht in allen Fächern möglich. Darüber hinaus stehen nicht für alle Klassen ausreichend große Unterrichtsräume zur Verfügung.

Auch müssen Fachkabinette für andere Unterrichtszwecke genutzt werden.

Der Elternrat der Sekundarschule hat nochmals mit einem Schreiben an die Verwaltung auf die Raumproblematik, die dringend eine Lösung verlangt, aufmerksam gemacht.

Das in der Vergangenheit durch die Sekundarschule eingerichtete Schülercafe wurde aufgrund fehlender Räume geschlossen. Es wird gegenwärtig von den pädagogischen Mitarbeitern der Grundschule genutzt. Es fehlen Aufenthaltsräume für Fahrschüler, Räume für Arbeitsgruppen.

 

Die Raumsituation gewährleistet auch für die Grundschule keine optimalen räumlichen  Bedingungen für den Schulbetrieb insbesondere auch in der  Schuleingangsphase.

 

4.              Fortschreibung Schulentwicklungsplanung 2009/10 bis 2013/14 ab 01.08.2011

4.1.               Weiterführung des Schulgebäudes am Schwanenteich als Sekundarschule 

 

Die dargelegte Raumproblematik zeigt, dass eine Fortschreibung der am 06.11.2008 im Stadtrat beschlossenen Schulentwicklungsplanung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz für den Zeitraum 2009/10 bis 2013/14 vor Schuljahresbeginn 2011/12  dringend erforderlich ist.

 

Nach Vorlage und Beschlussfassung im Stadtrat muss die Beschlussfassung im Kreistag  und die Genehmigung des Landesverwaltungsamtes erfolgen.

Der Landkreis als Träger der Schulentwicklungsplanung wurde über die beabsichtigte Fortschreibung informiert. Vorbehaltlich des Stadtratsbeschlusses am 11.11.2010 könnte die Beschlussfassung im Kreistag am 20.12.2010 erfolgen.

 

Die Verwaltung hat im Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport am 02.06.2010 über die Raumproblematik im Schulgebäude informiert. Daraufhin wurde die Verwaltung beauftragt, eine Informationsvorlage im Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport am 02.08.2010 zum Sachstand vorzulegen.

Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport am 06.09.2010 fand als Vororttermin im Schulgebäude am Schwanenteich statt.

 

Um die Raumproblematik langfristig zu lösen und optimale Lernbedingungen für die Schüler der Sekundarschule „Am Schwanenteich“ aber auch für die Schüler der Grundschule zu gewährleisten, ist die  Weiterführung des Schulgebäudes als Sekundarschule langfristig die einzige Alternative.

 

Folgende Gründe sprechen dafür:

 

·         Die Weiterführung des Schulgebäudes am Schwanenteich als Sekundarschule und die damit verbundene Schließung der Grundschule aus räumlichen Gründen ist  aus schulplanerischer Sicht möglich, da sich in zumutbarer Entfernung andere Grundschulen befinden, die die Aufnahme der Schüler der zu schließenden Schule unter Berücksichtigung des Schulweges langfristig absichern können.

 

·         Nach den gegenwärtig vorliegenden Hochrechnungen der Schülerzahlen beider Sekundarschulen ist in den folgenden Jahren auch in der Sekundarschule III Schillerstraße ein Ansteigen der Schülerzahlen zu verzeichnen (s. Anlage 2).

Auch die Grundschule, die ebenfalls im Schulgebäude untergebracht ist, weist in den Folgejahren steigende Schülerzahlen auf.

 

·         Der Erhalt der Grundschule im Schulgebäude Schillerstraße /Pestalozzistraße ist aber langfristig erforderlich, da sich in der Stadtmitte keine weitere Grundschule befindet.

Sowohl die 3. Grundschule als auch die Sekundarschule III verfügen über eine eigene Turnhalle, so dass auch der Sportunterricht beider Schulen optimal gestaltet werden kann.

 

·         Mit der Weiterführung des Schulgebäudes am Schwanenteich als Sekundarschule erhält die Stadt Zeitz gemäß § 74a Schulgesetz LSA  70 % der Kosten der Unterhaltung und des Betriebs des Schulgebäudes vom Landkreis.

 

 

 

 

 

 

 

4.2.               Verfahrensweg zur Weiterführung als Sekundarschule

 

·         Änderung der Schulbezirke im Grundschulbereich ab 2011/12  beginnend ab der                       1. Klasse und für Quereinsteiger und damit keine Aufnahme einer 1. Klasse an der Grundschule „Am Schwanenteich“ ab 01.08.2011, Beantragung der auslaufenden Beschulung

 

·         Weiterführung der Klassen 2, 3, und 4 im Schuljahr 2011/12 im Schulgebäude am Schwanenteich

 

·         Schließung der Grundschule als eigenständige Schule ab 01.08.2012

 

·         Weiterführung von ausgelagerten Klassen im Schulgebäude am Schwanenteich bis zur räumlichen Unterbringung im aufnehmenden Schulgebäude

 

·         Aus Sicht der Verwaltung soll die weitere Beschulung der ab 2011/12 verbleibenden     Klassen im Interesse der Schüler im bestehenden Klassenverband erfolgen. Eine Herauslösung  von Schülern aus dem Klassenverband und die Weiterbeschulung der Schüler gemäß der neuen Schulbezirke kann auf  Wunsch der Eltern in Abstimmung mit dem LVWA ab 1.8.2012 erfolgen.

 

 

4.3.               Beteiligungsverfahren

 

Die Schulleiter der Grund- und Sekundarschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz wurden im Rahmen der Schulleiterberatung am 18.08.2010 in Anwesenheit des Landesverwaltungsamtes über die Planungsabsichten der Verwaltung informiert.

Es wurde angeregt, die Zuordnung der Grundschulen zu den Sekundarschulen nochmals zu prüfen mit dem Ziel, dass der Schulbezirk einer Grundschule dem Schulbezirk einer Sekundarschule zugeordnet wird.

   

Am 16.08.2010 hatte die Verwaltung den Stadtelternrat zu einer Beratung in das Schulgebäude am Schwanenteich eingeladen und ausführlich über die Planungsabsichten informiert. Die positive Stellungnahme des Stadtelternrates liegt als Anlage 3 bei.

Nach eingehender Beschäftigung mit dem Sachstand und ausführlicher Diskussion und Abwägung sieht auch der Stadtelternrat die Weiterführung des Schulgebäudes als Sekundarschule als einzige Alternative.

 

Der Stadtschülerrat wurde ebenfalls über die vorgesehenen Änderungen informiert.

Die Anhörung des Lehrerpersonalrates zur beabsichtigten Schließung der Grundschule                      “Am Schwanenteich“ erfolgte am 21.09.2010.

Der Personalrat der Stadtverwaltung wurde über die beabsichtigte Schließung und die Auswirkungen für das Personal der Stadtverwaltung informiert.

 

 

4.4.               Veränderung der Schulbezirke im Grundschulbereich

 

Unter Berücksichtigung des Schulweges der Grundschüler und  der Aufnahmekapazitäten der Grundschulen im Stadtgebiet sind ab 01.08.2011  folgende Veränderungen der Schulbezirke der Grundschulen beginnend ab der 1.Klasse und für Quereinsteiger (Zuzüge) vorgesehen:

 

·         Zuordnung der Straßen aus dem Schulbezirk der Grundschule „Am Schwanenteich“ zur Grundschule Zeitz-Rasberg bzw. zur 8. Grundschule, Auf dem Schlagstück unter Beachtung der Schulwege und der Kapazität der aufnehmenden Schule (s. Anlage 4)

 

·         Nach Prüfung der Verwaltung liegt der Schulweg der Schüler der Weinbergstraße und der Weinberghäuser zur Grundschule Zeitz- Rasberg geringfügig über 2 km.

Für diese Schüler steht wie für die Grundschüler, die am Elsterhang und in der Forststraße wohnen und seit mehreren Jahren  zur Grundschule Zeitz-Rasberg mit dem Bus gefahren werden, ebenfalls der Bus zur Verfügung.

Bei Überschreitung der Entfernung von 2 km vom Wohnhaus zur Grundschule des Schulbezirks werden die Kosten des Schülertransports vom Landkreis übernommen.

 

·         Die Straßen  Querstraße, Schulstraße, Thomas-Müntzer-Platz und Steinsgraben 2 bis 15 aus dem Schulbezirk der Grundschule „Am Schwanenteich“ werden der 3.  Grundschule Pestalozzistraße zugeordnet.

Damit besuchen ab 01.08.2011 alle Schüler, die im Steinsgraben wohnen, die 3. Grund-schule.

 

·         Da nach aktuellem Kenntnisstand  in der Grundschule Bergsiedlung zukünftig keine Bildung von LRS-Klassen (Lese-Rechtschreibeschwäche) für den 2. und 3. Schuljahrgang erfolgen wird, wird der Schulbezirk der Grundschule Bergsiedlung um die Straßen  Dr. Lange Straße, Dr. Flöricke Promenade (oberer Teil), K.-Tucholla-Straße,     O.- Benario-Straße  und Virchowstraße erweitert (s. Anlage 5).

Eine Herauslösung aus dem Schulbezirk der Grundschule Zeitz-Rasberg erfolgte unter Beachtung des Schulweges der Grundschüler und der Kapazität der Grundschule Zeitz- Rasberg.

 

·         Da im Schulbezirk der 3. Grundschule, Pestalozzistraße perspektivisch ein Ansteigen der Schülerzahlen bis auf 180 Schüler zu verzeichnen ist (s. Anlage 1) werden Straßen aus dem Schulbezirk der 3. Grundschule dem Schulbezirk der Grundschule Zeitz-Ost zugeordnet (Altenburger Straße, H.-Heine-Straße, Hospitalstraße, Liebknechtstraße)              s. Anlage 5.

 

 

4.5.              Veränderungen im Bereich der Sekundarschulen

 

Nach  eingehender Prüfung verschiedener Varianten der Zuordnung der Schulbezirke der Grundschulen zu einer Sekundarschule wird unter Berücksichtigung der Schulwege für die Sekundarschüler und der langfristigen Bestandssicherung beider Sekundarschulen die gegenwärtige Zuordnung wie folgt beibehalten:

 

·         Übergang der Schüler aus dem Schulbezirk der 8. Grundschule, Auf dem Schlagstück wie bisher zur Sekundarschule III, Schillerstraße

 

·         Übergang der Schüler aus dem Schulbezirk der Grundschule Zeitz-Rasberg wie bisher  zur Sekundarschule „Am Schwanenteich“

 

·         Übergang der Schüler aus dem Schulbezirk der Grundschule Zeitz-Ost und der Grundschule Bergsiedlung nach der 4. Klasse  entsprechend  Schulbezirk an beide Sekundarschulen (s. Anlage 8).

 

·         Veränderungen ergeben sich durch die Aufteilung des Schulbezirkes der Grundschule „Am Schwanenteich“.

Die Straßen, die zur Grundschule Zeitz-Rasberg und zur Grundschule Bergsiedlung neu zugeordnet werden, verbleiben weiterhin im Schulbezirk der Sekundarschule „Am Schwanenteich“.

 

·         Die Straßen, die der 8. Grundschule, Auf dem Schlagstück und der 3.Grundschule, Pestalozzistraße zugeordnet werden, gehen unter Berücksichtigung der Hinweise der Schulleiter aus dem Schulbezirk der Sekundarschule „Am Schwanenteich“ in den Schulbezirk der Sekundarschule III über. Dafür ist für diese Schüler ein gemeinsamer Übergang von der Grundschule zur Sekundarschule gewährleistet.

 

·         Für die auslaufenden Klassen der Grundschule „Am Schwanenteich“ erfolgt der Übergang nach der 4. Klasse nach den bisher gültigen Schulbezirken im Sekundarbereich

 

·         Die Beschulung der Schüler der Grundschule Nonnewitz und Kayna nach der                        4. Klasse erfolgt auch weiterhin gemäß Gebietsänderungsvertrag.

Danach besuchen die Schüler der Ortsteile Theißen, Nonnewitz, Luckenau nach der 4. Klasse die Sekundarschule „Am Schwanenteich“, die Schüler der Ortsteile Kayna, Würchwitz, Geußnitz besuchen nach der 4. Klasse die Sekundarschule III.

 


 

Anlagenübersicht

Anlagenübersicht

 

Anlage 1

Vorausberechnung der Schülerzahlen der Grundschulen

Anlage 2

Vorausberechnung der Schülerzahlen der Sekundarschulen

Anlage 3

Stellungnahme Stadtelternrat

Anlage 4

Übersicht der Aufteilung des Schulbezirkes der Grundschule

„Am Schwanenteich“ ab 01.08.2011

Anlage 5

Zuordnung von Straßen zum Schulbezirk der Grundschule

Zeitz-Ost und zum Schulbezirk der Grundschule Bergsiedlung

Anlage 6

Vorausberechnung der Schülerzahlen der Grundschulen nach Veränderung der Schulbezirke

Anlage 7

Vorausberechnung der Schülerzahlen der Sekundarschulen nach Veränderung der Schulbezirke

Anlage 8

Schulbezirke der Grund- und Sekundarschulen ab 01.08.2011

Anlage 9

Schulbezirke der Grundschulen ab 01.08.2011

- Stadtplan

Anlage 10

Schulbezirke der Sekundarschulen ab 01.08.2011

- Stadtplan