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Vorlage - V/STR/BM/0375/10  

Betreff: Übernahme von Geschäftsanteilen der MIDEWA durch Abtretung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bürgermeister
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Pirkau Anhörung
Ortschaftsrat Nonnewitz Anhörung
Ortschaftsrat Würchwitz Anhörung
Ortschaftsrat Luckenau Anhörung
Ortschaftsrat Theißen Anhörung
21.10.2010 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Geußnitz Anhörung
26.10.2010 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Kayna Anhörung
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
04.11.2010 
Gemeinsame Sitzung des Hauptausschusses sowie des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
11.11.2010 
13. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/BM/0375/10)

Der Stadtrat beschließt, Geschäftsanteile an der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH in Höhe von 2

Der Stadtrat beschließt, Geschäftsanteile an der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH in Höhe von 2.100 EUR durch Abtretung vom Trinkwasserzweckverband Landregion Zeitz zu übernehmen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die hierzu notwendige Erklärung vor dem Notar abzugeben.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 44 Absatz 3 Nummer 9 GO LSA

§ 15 Absatz 3 GmbHG

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Der Trinkwasserzweckverband Landregion Zeitz wurde 1996 gegründet und erfüllt seither die Aufgabe der Trinkwasserversorgung für seine Verbandsmitglieder. Die Gründung erfolgte mit dem Ziel, die Interessen der damals weit über 30 Verbandsmitglieder gemeinsam wahrzunehmen.

 

Seit der Durchführung der Trinkwasserversorgung durch die MIDEWA (neu) hat diese Aufgabe eine stabile und sichere Grundlage. Deshalb war es in den letzten Jahren im Wesentlichen Aufgabe des Zweckverbandes, die Kontrolle des Regionalversorgers in dessen Gesellschafterversammlung auszuüben. Der Zweckverband hält an dieser Gesellschaft Anteile.

 

Im Rahmen der Gemeindegebietsreform gibt es nunmehr nur noch vier zuständige Körperschaften, nämlich die Gemeinde Elsteraue, die Stadt Zeitz, die Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst und die Verbandsgemeinde Wethautal. Diese sind alle selbst in der Lage, ihre Interessen im Rahmen der Aufgabe der Trinkwasserversorgung in den Gremien der MIDEWA zu vertreten.

 

Der Zweckverband erfüllt die Aufgabe der Trinkwasserversorgung in Zeitz für die Ortschaften Geußnitz, Döbris, Kayna, Luckenau, Nonnewitz, Theißen und Würchwitz.

 

Aufgrund des nur noch geringen Umfanges der aktiven Aufgabenwahrnehmung durch den Trinkwasserzweckverband Landregion Zeitz empfahl auch die Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises dessen Auflösung und die weitere Wahrnehmung der Rechte und Pflichten durch die vier Körperschaften.

 

Die Geschäftsanteile des Trinkwasserzweckverbandes Landregion Zeitz an der MIDEWA in Höhe von 10.000 EUR sollen auf die vier Verbandsmitglieder, die Gemeinde Elsteraue, die Stadt Zeitz, die Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst und die Verbandsgemeinde Wethautal, im Verhältnis ihrer Einwohner im Verbandsgebiet übergehen.

 

Daraus ergibt sich folgende Aufteilung:

 

Gemeinde Elsteraue:                                                                        9.414 EW                            Anteil: 3.200 EUR

Stadt Zeitz:                                                                                      6.026 EW                            Anteil: 2.100 EUR

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst:                           10.004 EW                            Anteil: 3.400 EUR

Verbandsgemeinde Wethautal:                                            3.852 EW                            Anteil: 1.300 EUR

 

(Einwohnerzahl laut Statistischem Landesamt Sachsen-Anhalt Stichtag 31.12.2008)

 

Mit der Übertragung der Geschäftsanteile erhalten die vier Mitglieder des Zweckverbandes selbst die Voraussetzung für die aktive und unmittelbare Wahrnehmung Ihrer Interessen in der Gesellschafterversammlung der MIDEWA.