Vorlage - V/STR/BM/0376/10
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Der Stadtrat beschließt anliegende Auseinandersetzungsvereinbarung zwischen den Mitgliedsgemeinden des Trinkwasserzweckverbandes Landregion Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: | § 44 Absatz 3 Nummer 9 GO LSA § 14 Absatz 1, 2 GKG LSA § 21 Absatz 2, 3 Verbandssatzung des Trinkwasserzweckverbandes Landregion Zeitz |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Der Trinkwasserzweckverband Landregion Zeitz wurde 1996 gegründet und erfüllt seither die Aufgabe der Trinkwasserversorgung für seine Verbandsmitglieder.
Im Rahmen der Auflösung des Verbandes werden zunächst die Geschäftsanteile des Trinkwasserzweckverbandes Landregion Zeitz an der MIDEWA in Höhe von 10.000 EUR auf die vier Verbandsmitglieder, die Gemeinde Elsteraue, die Stadt Zeitz, die Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst und die Verbandsgemeinde Wethautal übergehen.
Danach sind alle weiteren Rechte und Pflichten des Verbandes den Kommunen als Rechtsnachfolger zu übergeben. Hierzu wurde die anliegende Vereinbarung ausgearbeitet und zwischen den Verbandsmitgliedern und mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.
Zur weiteren Information:
§ 21 Absatz 2 und 3 der Verbandssatzung lauten wie folgt:
(2) Im Falle der Auflösung gehen das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Zweckverbandes auf die Verbandsmitglieder über. Der Verband regelt die Abwicklung einer Auflösung durch Vertrag. Kommt ein Vertrag innerhalb angemessener Zeit nicht zustande, so trifft die Rechtsaufsichtsbehörde die erforderlichen Bestimmungen.
(3) Findet eine Abwicklung statt, übernehmen die beteiligten Gemeinden die auf ihrem Gebiet gelegenen Gegenstände des Anlagevermögens. Im übrigen ist das Vermögen nach Befriedigung der Gläubiger an die Verbandsmitglieder unter Anrechnung der übernommenen Gegenstände nach dem Verhältnis der von ihnen insgesamt errichteten Eigeninvestitionen zu verteilen.
Anlagen:
Auseinandersetzungsvereinbarung
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Auseinandersetzungsvereinbarung (21 KB) |