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Vorlage - V/STR/STR/0384/10  

Betreff: 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten vom 16. 07. 2009
ausgearbeitet von: Fraktion FWZ/FFW i.Z.m FB Zentrale Dienste
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fraktion FWZ/FFW
Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
27.01.2011 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
03.02.2011 
15. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/STR/0384/10)
Anlagen:
Stellungn. RPA

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 2

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 33 Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt (GO LSA)

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

Gemäß § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates erhalten die Mitglieder des Seniorenbeirates eine Aufwandsentschädigung entsprechend der Regelung der Ausschussmitglieder (sachkundige Einwohner). Die Entschädigungssatzung der Stadt Zeitz soll mit der Änderungssatzung entsprechend ergänzt werden. Danach wird den Vertreter/innen des Seniorenbeirates Zeitz ausschließlich ein Sitzungsgeld bei Teilnahme pro Sitzung in Höhe von 13,00 Euro gewährt.

Der Seniorenbeirat der Stadt Zeitz hat am 16.10.2007 seine Geschäftsordnung beschlossen.

 

Nach § 5 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates sollen sich gewählte Vertreter/innen des Seniorenbeirates in die Ausschussarbeit einbringen und Ansprechpartner/in für den Seniorenbereich sein.

 

Eine Änderung war bereits Bestandteil der Entschädigungssatzung und beruht auf einen Beschluss des Stadtrates vom 08.05.2008.

 

Aufgaben des Seniorenbeirates der Stadt Zeitz

 

Der Seniorenbeirat vertritt als beratendes Gremium Senioren und Behinderte der Stadt Zeitz. Zwischen dem Seniorenbeirat und der Regionalgruppe Zeitz des Behindertenbeirats Burgenlandkreis besteht eine sehr enge Vernetzung. Diese Gremien vertreten somit 30% der Einwohner der Stadt Zeitz. Der Seniorenbeirat der Stadt Zeitz hat im Burgenlandkreis einer Vorreiterrolle mit seiner aktiven Arbeitsaufnahme übernommen und ist die aktivste Gruppe im Kreis. Mit den vom Seniorenbeirat übernommenen Aufgabengebieten werden sie ihrer verantwortungsvollen Rolle bei der Grundsteinlegung zukünftiger Generationsfragen und demographischer Entwicklungen mehr als gerecht.

 

Der Seniorenbeirat hat die Aufgabe, die Seniorenarbeit fortzuentwickeln, um so die

Lebensqualität von älteren Menschen in der Stadt Zeitz zu verbessern.

Bsp.: Hospizbetreuung, Ablage an Geldautomaten.

 

Er erarbeitet Konzepte für Problemlösungen älterer Menschen auf der Basis geltender Gesetze. Darunter fallen beispielsweise der altersgerechte Zugang zu öffentlich zugänglichen Gebäuden, die Verkehrsplanung, die Schaffung von altengerechtem Wohnraum, die Integration älterer Menschen und die Förderung des Miteinanders von Jung und Alt. Bsp.: Nahverkehrsplan, Vorträge über Patientenverfügung, Überreichen des Zertifikates „Seniorenfreundlicher Service“, kritisches Korrektiv (Bahnhof Zeitz)

 

Der Beirat soll neben eigenen Konzepten die Verwirklichung sachgerechter Hilfen bei den Entscheidungsgremien der Stadt Zeitz anregen und Aufklärungsarbeit für die Probleme     älterer Menschen leisten.

 

Diese in Teilen aufgeführten Leistungen des Seniorenbeirats und ihr ehrenamtliches Engagement stehen für uns im Einklang mit der Änderung. Dieses Maß an Wertschätzung ist  uns im Mindesten eine Aufnahme in die Entschädigungssatzung der Stadt Zeitz wert.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

520,00 Euro für die Teilnahme an den Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse

 

Ges.:  520,00 Euro pro Haushaltsjahr, entspricht 34,00 Euro pro Monat

 

Deckungsvorschlag zur Finanzierung:

Hhs 56200 Aus- und Fortbildung, 56210 Reisekosten Aus- und Fortbildung, 61000 Erweiterung/Überarbeitung von Sammlungen etc.

 


2. Änderungssatzung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz

 

Auf Grund des § 33 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt (GO LSA) vom 05. 10. 1993 in der zurzeit gültigen Fassung und des Runderlasses des Ministeriums des Inneren des Landes Sachsen – Anhalt vom 17.12.2008 (MBl. LSA Nr. 47/2008 vom 29. 12. 2008) hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 03.02.2011 die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftrsäten der Stadt Zeitz vom 16.07.2009 beschlossen:

 

Artikel I

 

Änderungen

Der § 2 enthält folgende Fassung:

§ 2

Aufwandsentschädigung für sachkundige Einwohner

und gewählte Vertreter/innen des Seniorenbeirates

 

(1) Sachkundigen Einwohnern und den gewählten Vertreter/innen des Seniorenbeirates wird ausschließlich ein Sitzungsgeld bei Teilnahme pro Sitzung in Höhe von 13,00 Euro gewährt werden.

Artikel II

Inkrafttreten

Die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16.07.2009 tritt am 01.03.2011 in Kraft.

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

max.:  468,00 Euro für Teilnahme an Fraktionssitzungen

max.:  312,00 Euro für Teilnahme am Ausschusssitzungen

 

Ges.:  780,00 Euro pro Haushaltsjahr, entspricht 65,00 Euro pro Monat

 

Deckungsvorschlag zur Finanzierung:

Hhs 56200 Aus- und Fortbildung, 56210 Reisekosten Aus- und Fortbildung, 61000 Erweiterung/Überarbeitung von Sammlungen etc.             


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungn. RPA (67 KB)