Vorlage - V/STR/STR/0431/10
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Der Stadtratsbeschluss vom 17. 06. 2010, V/STR/OB/0257/1706/10 „Umwandlung des Abwasserzweckverbandes – Maibachtal – auf die Stadt Zeitz“ ist aufzuheben.
Gesetzliche Grundlage: |
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bereits gefasste Beschlüsse: |
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aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Der Beschluss, besonders zu Pkt. 1, läuft ins Leere und entfaltet keine Rechtswirkung, da die Auflösung vom unzuständigen Organ beschlossen wurde. Grundlage für die Wirksamkeit der Auflösung des AZV Maibachtal ist die Entscheidung der Verbandsversammlung des AZV Maibachtal und die noch ausstehende Genehmigung der Bekanntmachung gemäß den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes S/A.