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Vorlage - V/STR/32/0433/10  

Betreff: Verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2011 in der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
19.01.2011 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
27.01.2011 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
03.02.2011 
15. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/32/0433/10)

Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2011:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2011:

 

Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass am

 

17. April 2011,

 

03. Juli 2011,

 

04. Dezember 2011 und

 

18. Dezember 2011

 

in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.  

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 7 (1) Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (LöffZeitG LSA)

§ 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Nach § 7 (1) LöffZeitG LSA kann die zuständige Gemeinde erlauben, dass aus besonderem Anlass an höchstens vier Sonn- oder Feiertagen im Jahr Verkaufsstellen offen gehalten werden können. Der Verein für Stadtmarketing Zeitz e.V. der Stadt Zeitz hat unter Beteiligung der betroffenen Händler und Handelseinrichtungen beschlossen, vier verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2011 zu beantragen. Hierbei sollen der 17.April 2011 aus Anlass des bevorstehenden Osterfestes, der 03.Juli 2011 aus Anlass der Durchführung eines Sommerfestes sowie die Adventsonntage 04.Dezember 2011 und 18.Dezember 2011 Berücksichtigung finden. Da für das Jahr 2011 bisher keine Ausnahmegenehmigungen zur Offenhaltung von Ladengeschäften beantragt wurden, kann eine Erlaubnis für diese Sonntage erteilt werden. Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke oder Handelszweige wird für das Jahr 2011 abgesehen.