Vorlage - V/STR/65/0445/11
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Gesetzliche Grundlage:
| GO LSA, § 62 Abs. 4 |
bereits gefasste Beschlüsse:
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aufzuhebende Beschlüsse:
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I n h a l t :
Der Oberbürgermeister bewilligt auf der Grundlage des § 62 Abs. 4 GO LSA die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 90.000,00 € bei der Haushaltsstelle 01.67500.54350 – Straßenreinigung Winterdienst – im Haushaltsjahr 2010.
Aufgrund des extremen lang anhaltenden Winters erhöhte sich die Anzahl der Winterdiensteinsatztage im I. Quartal 2010 von 40 Tagen auf ca. 80 Tage. Der Haushaltsansatz für den Winterdienst wurde bereits im I. Quartal mit 95.000,00 € überschritten.
Seit dem 25.11.2010 war der Winterdienst mit voller Kapazität zu gewährleisten, da aufgrund der extremen Schneefälle die Räum- und Streutechnik ganztägig im Einsatz waren, um die Befahrbarkeit und Sicherheit auf dem innerstädtischen Straßennetz und auf den Gehwegen im Rahmen der Daseinsfürsorge zu gewährleisten. Im Rahmen des Winterdienstes erfolgte ebenfalls die Bereitstellung von Streugut und Auftaumitteln für die Ortsteile der Stadt Zeitz.
Das Einsatzprogramm erforderte einen finanziellen Aufwand von durchschnittlich 4.000,00 € pro Einsatztag. Die Witterungsbedingungen hielten bis Jahresende an, daher ergab sich für noch ca. 25 Einsatztage ein zusätzlicher Finanzbedarf in Höhe von 100.000,00 €.
Im Rahmen des Deckungsringes konnte die Haushaltsstelle 1.67500.54350 nur teilweise ausgeglichen werden, so dass sich eine weitere überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 90.000,00 € erforderlich machte.
Die Mittel wurden der Haushaltsstelle 1.90000.00300 – Steuern–Gewerbesteuer entnommen. Bei dieser Haushaltsstelle konnte eine erhebliche Mehreinnahme verzeichnet werden.